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hallo twingofreunde,
ich hab mir zu weihnachten mal ein paar volschalensitze geleistet und musste feststellen das dor überhaupt kein gutachten oda ähnlich bei ist! brauch ich dafür kein gutachten oda haben die leutz mich übern tisch gezogen!! würd mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!
bye freggel
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so ich bins nochmal! es handelt sich um die schalen sitze von wiechers!! bei joerg-autozubehör hat man mir gesagt die wären eintragungsfrei!!
ich weiß net aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen!! was sagt ihr denn dazu?
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Hm....
also ich hab auch noch nie ein Gutachten für Sitze gesehen. Eintragunsfrei kann ich mir auch net vorstellen aber die werden mit Sicherheit die Eigenschaften aufweisen um sie problemlos eintragen zu lassen.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo

1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo

Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo

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brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei
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vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert
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leider nicht mehr zu retten gewesen
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hast du einen zweisitzer brauchst du keine verstellbaren rücklehen!
hast du einen viersitzer müssen die rückenlehnen verstellbar sein!
die solltest du mal einbauen und dann zum tüv fahren!!
also normalerweise gibts da kein prob!!
oder besser noch erkundige dich bei denen mal!! die haben zwar meist auch keine ahnung aber egal!!
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vielen dank für die antworten!!
also ich habe sowieso vor einen zweisitzer raus zu machen!! noch is ein wenig zeit bis zum einbau, da mein fahrwerk noch net geliefert wurde das ich mir schon vor 3 monaten bestellt habe!! naja sobald das da ist wird fahrwerk, sitze und gurte eingebaut!! nebenbei will ich noch meine stossstangen ändern!! wenn ich dann irgendwann fertig bin mit dem kleinen kann ich ja mla ein paar bilder machen falls interesse besteht!!
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Also ich habe die Halbschalensitze von D&W! (Recaro) Meines wissens sind Halbschalen immer eintragungsfrei! Da sie eine verstellbare Rückenlehne haben!
Bei VOllschalensitze muss man meines wissen minimum 15° Rückenlehnenverstellung vorweisen können, da sonst der Tüv die Kacke nit einträgt! Z.B. die PowerTechSitze für 159,- EUR die haben keine Rückenlehnenverstellung, die bekommt man nicht eingetragen! (war zumindestens bei meinem Kumpel im Corsa B so)
Also generell VOllschalensitze eintragen lassen, aber mit 15° keine Probleme!
Für Korrekturen wäre ich sehr dankbar, weil ich mir eben auch nicht ganz sicher bin!
Ameisen duckt euch!
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Moinsen,
Bonsai hat recht bis auf die Kleinigkeit das der Winkel 20° ist....
so long