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Also ich sehe das kritisch siehe Zitat BGB $434:
Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte!
Aber Du hast ja eh einen Anwalt- dann viel Erfolg- das wird ein zäher Streit
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Warum siehst Du das kritisch?
Die für ein Jahr geltende Gewährleistung ohne Beweisumkehr ist seit 1.1.2022 Gesetz, was auch für den Autokauf bei einem gewerblichen Händler gilt. Das kann man im Internet in Artikeln über den Autokauf nachlesen. Die Antwort des Anwalts war dementsprechend? Ist die Sachlage damit nicht klar?
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Egal - ich habe Zitiert was im $434 steht und da ist halt die Rede von einer Außnahme wenn er den Fehler nicht kannte.
Du kannst ja machen was Du für Dich und dein Gewissen am besten hälst - alles andere habe ich schon geschrieben, vielleicht Irre ich mich auch?
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Verstehe ich nicht. Das wäre ja ein Freibrief, ein Blankocheck für den Verkäufer, der das Auto einfach nicht richtig kontrolliert. Er kann sich immer darauf berufen, dass er den Defekt nicht kannte. So ist das Gesetz nicht gedacht. Sondern zum Schutz der Verbraucher
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(09.07.2025, 18:36)Nicky schrieb: Warum siehst Du das kritisch?
Die für ein Jahr geltende Gewährleistung ohne Beweisumkehr ist seit 1.1.2022 Gesetz, was auch für den Autokauf bei einem gewerblichen Händler gilt. Das kann man im Internet in Artikeln über den Autokauf nachlesen. Die Antwort des Anwalts war dementsprechend? Ist die Sachlage damit nicht klar?
Hallo Nicky,
wir stehen momentan leider vor dem selben Problem. Auto (BJ2012) im Januar gekauft -natürlich kommt da nur kalte Luft aus der Klimaanlage. Im Mai dann gemerkt, dass mit den steigenden Temperaturen auch die Klima-Luft immer wärmer wurde. Beim Händler gemeldet, dieser meinte wir sollen erstmal eine Diagnose in einer Werkstatt machen lassen. 100€ gezahlt und Diagnose: defekter Klimakondensator erhalten. Kostenvoranschlag zum Austausch 500€. Da der Händler ab da am Telefon sehr grantig wurde und sich immer wieder auf die 6-Monatige Beweislastumkehr berufen hat (obwohl das Auto vor nichtmal 5 Monaten gekauft wurde), schickten wir ihm ein Schreiben mit Bitte um Nacherfüllung oder entsprechenden Beweis, dass der Schaden erst nach Kaufabschluss zustande gekommen ist gem. der geltenden Paragraphen. Hierzu setzten wir eine Frist von zwei Wochen. Da wir in den Urlaub fahren und eine funktionierende Klima dafür unumgänglich ist, kündigten wir an, den Schaden nach Fristablauf selbst beheben zu lassen und ihm in Rechnung zu stellen.
Seine Antwort darauf war, dass es sich bei einem Klimakondensator um ein Verschleißteil handeln würde und es darauf grundsätzlich keine Gewährleistung geben würde. Er würde uns aus Kulanz jedoch eine günstigere Reparatur als 500€ anbieten, dies haben wir abgelehnt.
Zwei Wochen später ließen wir die Klimaanlage also fristgerecht reparieren und schickten ihm die Rechnung. Der Händler weigert er sich nun zu zahlen, da wir ihm das Recht auf selbstständige Nacherfüllung genommen, ihn unter Druck gesetzt hätten und der Kondensator als Verschleißteil eben nicht von der Gewährleistung abgedeckt sei.
Leider haben wir (noch) keine RSV und im Internet stehen die verschiedensten Aussagen zu diesem Thema, die sich leider zum Teil deutlich widersprechen. Auch ein Steinschlag im Kondensator wäre bspw. nicht abgedeckt.
Habt ihr euren Anwalt nochmal explizit auf das Thema Verschleißteile angesprochen? Der Kondensator ist jetzt gewechselt, wodurch die Beweislage natürlich unmöglich ist. Wir haben ihm jedoch nachweislich die Möglichkeit zur Beweisfindung gegeben, welche er aufgrund des Verschleißteilarguments pauschal abgelehnt hat.
Ich fürchte, wir werden auch in den sauren Apfel beißen müssen und auf den Kosten sitzen bleiben, wenn wir uns nicht auf einen sehr zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit einlassen wollen aber vielleicht hast du ja noch ein paar Tipps o.Ä. von eurem Anwalt, mit denen wir beim Händler noch ein wenig Druck ausüben können ?
Viele Grüße und euch viel Glück mit eurem Prozess!
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Schau dir den alten Kondensator genau an.
Ist da ein Steinschlag, dann war es das mit der Gewährleistung.
Der Verkäufer hat natürlich das Recht im Falle der Gewährleistung den alten Kondensator zu erhalten.
Sei es, weil er ihn im Gewährleistungsfall "gekauft" hätte, oder um einen Gewaltschaden nachzuweisen.
Damit der Verkäufer den Kondensator nicht absichtlich nachträglich beschädigt, ist es anzuraten,
das Altteil ganz genau zu fotografieren.
Im Ganzen und im Detail.
Bei letzterem wäre es sehr sinnvoll die Leckstelle als Makro Fotografie zu haben.
Einmal mit normalem Licht und einmal mit UV Licht.
Ist die Stelle eher gefault, dann hat man eventuell eine Chance.
Es kann aber auch sein das dir ein Anschluss schon beim Lösen abreißt.
In diesem Fall hat man mit Zitronen gehandelt.
Also besser schon vor dem Ausbau fotografieren.
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Der Händler hat die Reparatur der Klimaanlage vor ein paar Tagen durchgeführt.
Der Kondensator, der Kompressor u. eine Sicherung mussten ersetzt werden. Auf der Fahrt nach Hause mit Klima gefahren. Die Kühlung war auf der höchsten Stufe nicht besonders gut. Dann ist mir im Stadtverkehr aufgefallen, dass der Wagen bei niedriger Geschwindigkeit plötzllich ruckelig fährt, als wenn man nicht früh genug runtergeschaltet hat. Bei ausgeschalteter Klima trat das nicht auf. Ich merkte dann, dass die Klima ständig hoch- u. runterfähr u. es deshalb rucketl, sie schaltet sich für ca. 5 Sekunden ein, danach wieder aus etc.. Kurze Zeit später traten dabei immer lautere Geräusche auf, ein Klacken, leichtes Knallen u. Aufjaulen. Bei stehendem Wagen mit geöffneter Motorhaube kann man diese Geräusche hören, die so gefährlich klingen als würde gleich alles zerspringen. Was kann das sein? Was können bei dem Einbau für Fehler passiert sein? Einen Klimaservice kann ja offenbar nicht jede Werkstatt machen, da die Reparatur der Klima nicht einfach zu sein scheint. Der Händler hat die Arbeiten natürlich möglichst günstig durchführen lassen. Vermutlich von einem Wald- u. Wiesenschrauber. Einen Reparaturnachweis haben wir nicht erhalten. Sollte man nicht eigentlich eine Rechnung bekommen? Morgen mus der Twingo erneut zum Händler
LG
Nicky
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Doch eine Klimawartung kann jede Werkstatt machen, auch Wald- und Wiesenschrauber, sofern sie das Befüllgerät haben, was normalerweise der Fall ist.
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Heute konnten wie den Twingo abholen.  Eine Schraube am Klimakompressor war nicht richtig angezogen u. die Probleme verursacht.
Jetzt arbeitet die Klima einwandfrei. Es wurden ein neuer Kondensator u. ein gebrauchter Kompressor eingesetzt.
Danke für die Hilfe
Nicky
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Update:
Vorgestern auf einem Rastplatz liegengeblieben. Bei der Anfahrt hat die Klima gekreischt, Motorhaube aufgemacht, dachte mir schon, dass es der Keilriemen ist. Danach war es weg, u. als ich angefahren bin, gab es ein Geräusch u. der Rand des Keilriemens hing unten unter dem Auto. Eine Rille abgefräst. Pannendienst. Abgeschleppt. Mit Mietwagen 100 km nach Hause gefahren. Der Hilfsarbeiter in der Werkstatt des Händlers hat offenbar wieder Fehler gemacht. Vielleicht den Riemen nicht richtig gespannt, eine Spannrolle nicht richtig angebracht oder der Riemen hat am Kompressor geschleift. Vielleicht hat der Riemen auch schon einen mitbekommen, als die Klima sich ständig ein-u. ausgechaltet u. Geräusche gemacht hat als die Schraube nicht richtig angebracht war. Das jaulende Geräusch klang danach, dass der Riemen durchgerutscht ist. Jetzt geht das Theater mit dem Händler weiter, der die Reparatur in einer Werkstatt bezahlen muss, die ich mir nicht aussuchen kann.
Nicky
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Da ist irgendwas fest in dem Riementrieb. Eine Umlenkrolle oder Riemenscheibe. Wenn es dumm kommt, dann der Kompressor. Der Riemen stand weil irgendeine Rolle oder Scheibe stand. Das KW-Poly ist dann über den Riemen gerutscht und hat das Geräusch erzeugt. Das ist definitiv nicht einfach mit einem neuen Riemen repariert.
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