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Klimananlage defekt - Gewährleistung
#1
Hallo Forum,

bei unserem im Oktober bei einem Händler gekauften Twingo ist die Klimaanlage defekt. Eigentlich haben wir sie vor dem Kauf geprüft. Aber da es keine Klimaautomatik ist u. die Luft draußen kalt war, dachte man, dass sie funktioniert. Das fiel erst auf als es wärmer wurde. Leider 1,5 Wochen, nachdem das halbe Jahr vorbei war, in dem der Verkäufer beweisen muss, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war (was er nicht kann). Beweislastumkehr

Erst mal in die Werkstatt zum Nachschauen. Keine Kühlflüssigkeit vorhanden. Aufgefüllt, um zu sehen, wo sie herausläuft. Die Klima lief aber immer noch nicht. Es wurde zusätzlich festgestellt, dass der Kompressor keinen Strom bekommt. Die Sicherung ist es nicht. Nach knapp 2 Wochen wieder hin u. festgestellt, dass der Kondensator kaputt ist. Man sah zwei kleine grüne Flecken, wo das Kühlmittel herausgelaufen ist. 

Frage: Fällt das unter die Gewährleistung? 

Mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen. Erst Weigerung, die Klimanalage sei keine Gewährleistung. Nach ein paar Internetlinks mit Rechtsberatungsbeiträgen ist er nun bereit, sich in seiner Vertragswerkstatt den Kompressor anzuschauen u. zu reparieten.  Der Kondensator fiele aber unter die Gewährleistung, da Steinschläge den Schaden verursacht haben könnten. Ist der Kondensator keine Gewährleistung?? Der Kompressor ist wahrscheinlich nicht kaputt, kann ein Drucksensor sein, das ist vermutlich nicht so teuer. Kostspielig ist der Kondensator, denn der muss ersetzt werden. Das kann richtig teuer werden!

Die Klima ging offensichtlich schon beim Kauf nicht mehr, weil es zwei Defekte sind. 

Wie würdet Ihr vorgehen? Hat man bei einem Rechtsstreit eine Chance (Rechtsschutz) . Schade, dass das halbe Jahr knapp vorbei war, als wir es dem Verkäufer melden konnten?

Kontrollieren die Händler ein Auto nicht, wenn sie es ankaufen? Dann müssten sie doch weniger zahlen. Es lief auch Öl aus, was wir moniert haben u. der Händler noch vor dem Kauf machen lassen musste. Auch der Zahnriemen war 5 Jahre überfällig. Da wurden die Kosten geteilt. 

LG

Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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#2
Das ganze seid ihr sehr blauäugig angegangen.
Autohändler kontrollieren wenig und wollen billig einkaufen und teuer verkaufen.
Beim nächsten mal wirst du wahrscheinlich einen kostenpflichtigen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen.
Du fragst wie wir vorgehen würden.
Also ich würde sagen, lass den Verkäufer in Ruhe, da hast du sowieso schlechte Karten.
Es ist gut für die Nerven wenn man "einfach" abschreibt was man abschreiben muss.
Die von dir beauftragte Werkstatt hat auch keinen Plan.
Da würde ich mir etwas wiederholen.
Zumindest die Kältemittelfüllung.
Der Kondensator ist nicht sooo teuer und leider ein Teil welches häufiger kaputt geht.
Da wirst du nie beweisen können dass der schon einen weg hatte.
Das Auto ist ganz deutlich über 10 Jahre alt, und da kann im Prinzip jedes Teil defekt sein.
Aber das kann man ja beim Kauf prüfen (lassen).
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#3
Gebrauchtwagencheck wurde schon gemacht, aber so was wie Klimaanlage kontrolliert man da nicht. 

Die Gesamtkosten können hoch sein. Der Kondensator kostet nicht so viel, wenn man den im Internet bestellt, aber der Einbau
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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#4
Also zuerst mal mein Mitgefühl- hast echt Pech gehabt.Ein Rechtsstreit ist nur Ratsam wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ( und dann wird dir jeder Anwalt zum Prozess raten da er Geld verdienen will).
Sehe es wie Broadcasttechniker und würde das ganze abschreiben und auf eigene Kosten reparieren lassen.Wenn dir das Risiko für den Selbstbehalt egal ist lass dich auf einen Rechtsstreit ein- kann Jahre dauern und in der Zwischenzeit willst Du doch sicher nicht in einem Twingo fahren der keine Klima hat? Ist bei diesen Temperaturen der Tod! Aber wie will dein Anwalt beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand? Daran kannst Du schon die Problematik erkennen- denn nun bist Du in der Beweislast.
Lass Dir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag geben und dann kannst überlegen wie du es reparieren lässt.
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#5
Hallo,

danke für die Antworten.

Rechtsschutz ist vorhanden.

Doof ist, dass uns der Defekt erst 1,5 Wochen nach dem Ablauf des halben Jahres aufgefallen ist, als es wärmer wurde, in dem der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung beweisen muss, dass der Defekt beim Verkauf nicht vorhanden war. Was er nicht kann. Danach gilt Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden. Was er nicht kann.

In dem Fall, wo der Kompressor nicht funktioniert u. der Kondensator auch noch kaputt ist, ist das aber offensichtlich. Die Klimaanlage wurde ja gar nicht benutzt. Und wäre unfair, wenn es nicht übernommen wird.

Die gesamten Reparaturen können sich schnell auf 1000€ summieren, wenn sie einfach in der Werkstatt machen lässt.
Immerhin will der Verkäufer ja die Reparatur ja die Reparatur des Kompressors durchführen lassen. Aber unfair finde ich sein Verhalten trotzdem, denn die der hohe Kostenanteil verursacht der Kondensator.

LG

Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

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#6
Warum soll den der Tausch den Kondensators (der hier ja wahrscheinlich mit dem Kühler gekoppelt ist) so dermaßen teuer sein?
Mach das selber wenn man dich verarschen will.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#7
ZTwingo2 
Beim T2 ist der Kondensator leider tatsächlich mit dem Motorkühler gekoppelt. Mensch kanns aber einzeln kaufen und tauschen. nur der Motorlühler muss dafür auch raus (und wenn dann macht es ggf. Sinn den auch mit zu tauschen) Kostet nicht viel mehr. Problem ist an das Teil ran zu kommen. Laut Anleitung von unten auf nem Lift. Geht aber auch von oben mit etwas Biegen und sich die Finger abbrechen Wink Ich persönlich würde dafür ca. einen Tag Arbeit einplanen (bin aber auch Laie). Vielleicht bekommt das ne Werkstatt in 2-4h hin, schwer zu sagen. Sollte für ne Werkstatt aber kein Hexenwerk sein.

Sehe es wie Ulli. Gebrauchtwagen kaufen ist immer ne Zaubertüte. Mensch weiß nie was drin ist Wink Und 1,5 Jahre später etwas zu bemängeln wird echt schwierig. Wenn du die Kohle hast (was du auch mit Rechtsschutz für nen Streit bräuchtest) würde ich es auch einfach als Le(e)hrgeld abschreiben.
Was sagt eine überfahrene Tomate? "Passiert" Mad As Hell
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Es bedanken sich: Nicky
#8
@ Broadasttechniker

Das kann ich leider nicht selbst machen. Man liest bis zu 4 Stunden Arbeitszeit, das summiert sich

@ TwinGoVegan

Es waren nur 1,5 Wochen von dem halben Jahr überzogen, in dem der Verkäufer den Beweis hätte bringen müssen, dass es nicht schon vorher war, nicht 1,5 Jahre, 
Wir haben den Wagen im Oktober gekauft


Mich würde interessieren, ob der Kondensatator auch unter die Gewährleistung fällt. Der Verkäufer will sich einfach darauf berufen, dass der Steinschlag erst später passiert sein soll

Nicky
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#9
Oh, sorry. Mein Fehler bzgl. des Zeitraums!
Was sagt eine überfahrene Tomate? "Passiert" Mad As Hell
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#10
Nicky, ergib dich in dein Schicksal.
Du sparst damit deine Nerven und die anderer.
Suche dir jemanden der dir das Kühlerpaket für kleine Münze tauscht oder mach es selber.
Irgendwann fängt man mal an zu schrauben.
Und egal wer es macht, achte auch auf die Zuleitungen.
Die sind empfindlich, siehe hier https://www.twingotuningforum.de/thread-...pid8811564
Ist zwar ein einser, das Problem beim Lösen ist aber das gleiche wie beim zweier.
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Es bedanken sich: Sid Ahmed Quid Taya
#11
Nicky-so blöd das ganze auch ist Du hast nun einige Ratschläge bekommen was andere machen würden. Egal ob 1 Tag drüber oder 1,5 Wochen- das Problem liegt nun auf deiner Seite.Nimm das was der Verkäufer dir noch gibt mit und beiss in den sauren Apfel!
Ein Prozess dauert - Zwischenzeitlich musst Du ja eine Lösung finden oder willst Du 1 1/2 Jahre ohne Klima unterwegs sein ?
Ja-es ist ärgerlich und man kann sich dermassen ärgern ist mir auch schon passiert.Habe vor X Jahren mal einen Corrado gekauft beim Händler und bei der ersten großen Ausfahrt ist gleich der Keilrippenriemen der Klima gerissen - hat gleich 4.000 DM in der Werkstatt gekostet.Seit dem habe ich dann selber angefangen zu schrauben.Habe aber nicht mal beim Händler Nachgefragt ob er da was Übernehmen würde da ich da keine großen Erfolgsaussichten gesehen habe.
Du hast hier nun drei Meinungen gehört und das sollte helfen- wenn Du damit nicht zufrieden sein kannst dann gehe den Rechtsweg, erhoffe Dir aber nichts gutes dabei - die Beweislast liegt bei Dir und der Händler ist aus der Haftung auch wenn es nur 1 Stunde wäre, so ist das Gesetz.
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker , handyfranky
#12
Nur weil ich hier Mitlglied bin, kann ich deshalb noch nicht Reparaturen durchführen. Das ist außerdem keine einfach Reparatur, für die man eigentlich eine Bühne braucht.
Ich kenne niemanden, der es günstig macht.

Ok, ich wollte Eure Einschätzung zu der rechtlichen Situation hören, Erfahrungswerte dazu. Ob der Kondensator, der Steinschläge abbekommen kann, auch zur Gewährleistung gehört. Das ist der Fall, wenn ich die Berichte im Internet dazu, richtig verstehe. Wenn es innerhalb der ersten 6 Monate passiert, müsste der Händler die Reparatur übernehmen.
Schlecht, dass ich es erst ein paar Tage nach Ablauf dieser Frist bemerkt habe. Jetzt müsste ich beweisen, dass es beim Kauf schon war. Das ist Pech!

Gehört denn ein sich ständig bewegender Riemen zur Gewährleistung? Ich dachte, alle sich bewegenden Teile, die dadurch der Abnutzung unterliegen, fallen raus`?

LG

Nicky
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#13
Wenn man im Forum eine Frage stellt und nicht die erwartete Antwort bekommt...

Wenn du das für dein Seelenheil brauchst, dann nimm dir einen Anwalt und versuche noch was rauszuholen, vielleicht knickt der Händler ja nach einem entsprechenden Anwaltsbrief ein. Auf eine Gerichtsentscheidung würde ich es aber nicht ankommen lassen, da hast du ja selber schon rausgefunden, dass du 10 Tage zu spät dran bist.
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Es bedanken sich: Rennsemmel1
#14
Nicky: irgendwie bist Du in der Situation sehr festgefahren.Das hier ist ein Forum um Reparaturtips zu erhalten und keine Rechtsberatung,das machen Anwälte!
Auch deine Schadensausweitung wird immer größer? Spielt aber keine Rolle - wenn Du dein Recht mit aller Gewallt Durchsetzen willst musst Du Klagen und der/die zuständige Richter/in wird Dir dann ihre Sicht der Dinge im Namen des Volkes Mitteilen - auch wenn Dir das Ergebnis dann nicht passt - vielleicht wirst Du dir dann sagen: hätte ich nur auf die Ratschläge im Forum gehört.
Mein letzter Tipp zu dieser Sachlage: man schmeist nicht gutes Geld schlechtem hinterher!
viel Erfolg und kluges Handeln bei deinem weiteren Schritten.
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker , handyfranky
#15
Hallo, 

wir haben uns heute von einem Anwalt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung beraten lassen. 
Die Rechtslage hat sich geändert, was hier für User vielleicht eine interessante Info sein könnte. 
Seit 1.1.2022 gilt ein neues Verbrauchsgüterrecht, was mir nicht bekannt war. 
Seitdem muss ein Händler eine Gewährleistung von einem Jahr geben, in dem es keine Beweilastumkehr zu Ungunsten des Verkäufers mehr gibt. Der Verkäufer müsste demnach beweisen, dass der Defekt nicht schon vor dem Kauf vorhanden war, was er nicht kann. Davor galt das nur für ein halbes Jahr. Im zweiten Halbjahr musste der Käufer beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, was er auch nicht kann. Die Verbraucherrechte wurden gestärkt, u. der Zeitraum ohne Beweislastumkehr verdoppelt (§ 477 BGB,  Verbrauchsgüterkauf § 474-479 BGB).


Der Verkäufer ist demnach verpflichtet, die gesamte Klimaanlage im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren. Eine Teilreparatur sei gesetzlich nicht vorgesehen, also Kompressor u. Kondensator, der ersetzt werden muss. Es komme oft vor, so der Anwalt, dass Käufer einen Defekt an der Klimaanlage erst später feststellen, weil man sie nicht oft benutzt. Es sei kein Problem, das rechtlich durchzusetzen. 

Die erste Auskunft des Verkäufers, dass die Gewährleistung nur Motor u. Getriebe betrifft, war falsch. Als ich das belegt habe, hat er nachgegeben u. erklärte sich dazu bereit, den Kompressor zu reparieren, aber nicht den Kondensator zu ersetzen, was viel teurer sein wird. Auch das entspricht nicht geltendem Recht. Wir zahlen doch viele Hundert Euro für die Reparatur, wenn das durch die Gewährleistung abgedeckt ist. Wir haben die Klimaanlage gar nicht verwendet. 


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 477 Beweislastumkehr

(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 

LG
Nicky
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