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Beifahrerairbag Twingo 2 ausbauen
#1
Hallo zusammen habe einige Hinweise zum Thema gefunden. Was mir nicht klar ist: Wie löse ich die Halterungen des Beifahrerairbags???
Ich habe was von einem Ausrasterwerkzeug gelesen. Bei Renault nachgefragt und keine Antwort erhalten. Kann da jemand helfen??
Danke
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#2
Guck mal hier, Langnuss
https://www.twingotuningforum.de/thread-...pid8721293
Das komplette Manual und die Schaltpläne gibt es in den Tipps.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Es bedanken sich: Yasko
#3
Lieber Yasko,
das hier ist die Antwort auf deine PN.
Ich meine das nicht paternalisierend, auch wenn es sich so lesen mag.
Wer mit der Anleitung (Seite 1889 von 1907) nicht klar kommt, der soll auch BITTE! die Finger davon lassen.
Dass das eventuell auch anders geht liegt in deiner Verantwortung, rein rechtlich darfst du da ohne Schulung nicht ran.
Es geht mir dabei weniger um die Gefahren die von einem Airbag ausgehen (aber auch die), als um die Gefahr von Beschädigungen die sehr teuer sein können.
Denn Airbags zu bekommen ist wegen des Handelsverbots mit den Teilen nicht so einfach.

Was ich gar nicht verstehe.
Wenn man bei Youtube
"twingo2 beifahrerairbag ausbauen"
eingibt kommt man auf ganz hervorragende Videos.
Bist du ein Abmahner der uns trollen will?
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Es bedanken sich: handyfranky , Yasko
#4
Ich bin ein Laie der Für seine Werkstatt eine Antwort sucht. Ich hatte denen die Anlaitung gemail, aber die trauen sich nicht an den Ausbau.
Ich hatte erst 2020 Februar in einer Vertragswerkstatt einen neuen Lüfter (Für 350,- Euro) einbauen lassen, der jetzt wieder defekt ist. Ich hatte gedacht hier eine genauere Beschreibung zu finden. Danke für alles und ich gucke bei YouTube Mal nach.Smile
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#5
Der Händler muss für seine Reparatur gewährleisten, es wurde ja schließlich ein Neuteil kostenpflichtig eingebaut.
Ein Ausschluss der Gewährleistung (z.B. per AGB) ist gegenüber endkunden nicht möglich.
Reklamiere die Reparatur.
Lasse dir keinen vom Pferd erzählen.
Wenn so ein Lüfter typischerweise frühstens nach 6 Jahren kaputt geht, vielfach eher deutlich später wenn überhaupt, dann darf er nach 1,5 Jahren nicht wieder kaputt sein.
Sprich mit dem Laden und lasse dich nicht abwimmeln.
Lasse dich nicht zu Aussagen hinreißen wie "ich fahre immer mit der höchsten Stufe weil die Scheiben sonst immer beschlagen".
So etwas wäre dann nämlich ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Mach das mal und berichte.
Es wäre sehr hilfreich wenn du die Rechnung hier einstellen würdest.
Auch mit Rückseite.
Aber BITTE deine Daten auf jeden Fall und die des Händlers wenn du willst abdecken/unkenntlich machen.
Aber bitte nicht auf dem Original.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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