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155/65 R 14 auf Phase I mit 13" Bremse??
#1
Bonjour allerseits,

nach mehreren problemlosen Jahren Phase III, Bj 2002 habe ich mir nach 280.000 Km einen Youngtimer, Phase I, EZ 10/1997 , D7F in guter Substanz ( Motorträger, Zahhnriemen gewechselt usw) für kleines Geld zugelegt.
Vom "Alten" hab' ich noch 1 Satz fast neue WR, 155/65 R 14 auf Serienfelge ( Stahl, 5/1/2" J 14 ) und 1 Satz krachneue (DOT 0819) unbenutzte Sommerrreifen 155/65 R 14 zur Montage auf den 2. Radsatz mit abgefahrenen Sommerrreifen ( ebenfalls auf 5/ 1/2" Sereinfelgen Stahl) übrig, die ich gerne auf dem Youngtimer fahren möchte.
Der hat in der Zulassung nur 145/70 R 13 eingetragen, auf 4/1/2 B (!!) 13 Felgen (und auch abgefahren drauf) also richtig breite Schlappen !
Wie kriege ich meine 155er 14" " Superbreitreifen aueingetragen?
Im Forum ist zu anderen Rad/Reifenkombinationen ja schon viel geschrieben worden , zu meinem doch recht bescheidenen Umrüstungswunsch finde ich.einen klugen Beitrag von 9eor9 aus dem Jahre 2016:

" Wer sich für mit der ABE genehmigte Reifengrößen interessiert und den originalen Fahrzeugbrief nicht mehr hat, der kann sich beim TÜV ein internes Datenblatt ausdrucken lassen.
Da stehen dann alle genehmigten Reifen drin, die bei Ausstellung der neuen Papiere verloren gegangen sind.

Eine ABE für Felgen heißt nicht immer, dass diese ohne Abnahme gefahren werden dürfen, insbesondere dann, wenn andere als die serienmäßig genehmigten Reifengrößen verwendet werden.

Renault gibt auf dem T1 Phase 1 und 2 die 14 Zoll Räder des Phase 3 nur frei, wenn die großen Bremsscheiben mit 259mm verbaut sind. Zubehörhersteller sehen das nicht so eng.

Was Reifen und Felgen betrifft, braucht man mindestens einen Festigkeitsnachweis für die Felgen und eine Reifenfreigabe für die Felgengröße i.V. mit der Achslast.

Daraus kann ein Ingenieur mit Vollbefugnis eine Einzelabnahme basteln, wenn die Reifenkombination fahrbar ist.
Typbezogene Gutachten erleichtern natürlich die Angelegenheit, so dass auch Sachverständige mit Teilbefugnis sowie GTÜ, Dekra usw die Abnahme durchführen dürfen."

Das wirft bei mir folgende Fragen auf, dich ohne ohne Eurere Hilfe nicht beantworten kann:

1.
Passen die 14" Bremsscheiben von meinem Phase III problemlos auf die Radnabe von Phase I, 13"?

2.
Wenn ja, muss ich die Bremssättel ebenfalls umbauen?

3.
Wie und wo sind denn die 14" Stahl Serienfelegen bei RENAULT gekennzeichnet? Ich kann bei meinen beiden Radsätzen Phase III Stahlfelgen , die recht sicher Originalfelgen sind, keine Einpressungen zu ET, LK oder "-Breite findem . Will der Freundliche im blauen Kittel doch bestimmt sehen, wenn ich ich auf seinen Hof drifte.

4.
Tachoangleichung:
Da gibt's ja eine flotte , mehrfach aktualisierte Bauanleitung hier, deren Nachbau mir ein Vergnügen wäre, wenn der blaue Kittel so was wünscht, daran soll die Umrüstaktion also nicht scheitern.

Was meint Ihr so dazu?

Allzeit Bonner Route

Artur
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#2
Ja, ja, ich und die Wortautomatik im Tablet.
Soll natürlich heißen:
"Wo kriege ich meine 155er 14" Schlappen EINgetragen. .."
und in der Grußformel:
" bonne route ".
Na ja, Ihr wisst ja wies's gemeint war.
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#3
Ja, ja, ich und die Wortautomatik im Tablet.
Soll natürlich heißen:
"Wo kriege ich meine 155er 14" Schlappen EINgetragen. .."
und in der Grußformel:
" bonne route ".
Na ja, Ihr wisst ja wies's gemeint war.
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#4
Normalerweise solltest du die Rad-Reifenkombi bei einem gescheiten Prüfer problemlos per Einzelabnahme eingetragen bekommen.
Am besten mit deinem Anliegen & den Fahrzeugpapieren (wenn vom Phase III noch was da ist auch) vorstellig werden und deine Pläne erläutern.
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