Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zulassung eines Kfz mit einer HU, die vor zwei Monaten fällig war
#1
Moin,

es scheint in Deutschland einige Neuerungen bzgl. Zulassung eines gebrauchten Kfz zu geben.

Sachlage:
Ein Twingo in Deutschland hatte die fällige HU um 2 Monate überzogen.
Einmal hin zum TÜV und durchgefallen, aber nicht sofort aus dem Verkehr gezogen oder stillgelegt.
Es waren erhebliche Mängel, die innerhalb eines Monats zur Wiedervorführung beim TÜV verlangte und spätestens dann die Mängel abgearbeitet sein müssen.
ASU bestanden und HU also war/ist noch auf der Abarbeitungsliste, aber diese amtliche HU-Untersuchung mit den Mängeln lag nun der Zulassungsstelle vor.

Also, wie hier...
HU fällig am: November 2018
HU-Bericht vom 16.01.2019: Keine Plakette -erhebliche Mängel-, Wiedervorführung bis 16.02.2019

Erhebliche Mängel, wie:

1. Spurstangenkopf hat Spiel (Zusatz von mir: leicht beginnend)
2. Domlager ersetzen (Zusatz von mir: Die Lager dürften es nicht sein, denn es knarzt nicht beim lenken und Kurve fahren, das sind diese ausgelutschten Gummipuffer)
3. Koppelstangebuchse hat Spiel (Zusatz von mir: kaum wahrnehmbar)
4. Vorne rechts eine Sechskantschraube, statt eine Torxschraube zur Befestigung der Stoßstange verwendet (Zusatz von mir: Da ist bei mir im Kopf nur ein Vogel der zwitschert)
5. Airbaglampe leuchtet, mal geht sie aus, dann bleibt sie aus, dann geht sie an und bleibt an... irgendwo ein Wackelkontakt... klären

Alles Dinge, die... äh... es gibt schlimmeres, aber nun.
Das ist ein Kauf von Privat, wie tausend andere Menschen ihn jeden Tag oder Woche erleben.

Das jetzt gekauft gebrauchte Kfz sollte nun (zügig) auf den neuen Halter umgeschrieben/umgemeldet werden, da waren sich der Verkäufer (bislang Halter) mit dem Käufer (neuer Halter) des Kfz einig.

Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflicht geholt, neues Kennzeichen, da das Kfz in einem anderen Bundesland bewegt wird, Kfz-Brief und Schein und topp aktueller TÜV-Bericht aus dem Monat, wo das Kfz zugelassen/umgeschrieben werden soll, aber eben Mängel ausweist.
Das gebrauchte Kfz war also noch nicht bei der Wiedervorführung, da hätte es ohnehin noch Zeit bis zum 16.02.2019
Da erst nächste Woche all die Dinge abgearbeitet werden können, weil alle Ersatzteile noch nicht eingetroffen sind, also hin vorab um den Twingo umzumelden, damit der Verkäufer und noch offizieller Halter des abgekauften Twingo keine weiteren Schweißperlen auf der Stirn haben muss.

Jetzt der Refrain ,)

Wenn ein gebrauchtes Kfz eine fällige HU-Untersuchung überzogen hat, kann nur mit einer brandaktuellen HU-Untersuchung, wo die Plakette erteilt wurde, ein gebrauchtes Kfz umgeschrieben werden. Hat das Kfz keine Plakette erhalten, wird es nur abgemeldet und stillgelegt.
Ich habe auf den brandaktuellen HU-Bericht hingewiesen, dass eben der Twingo nicht aus dem Verkehr wegen schwerwiegender Mängel entnommen wurde.
Das interessiert die Zulassungsstelle nicht. Nur wenn die Plakette erteilt wurde, könnte man dieses Kfz ummelden, so bleibt es nur beim abmelden und stilllegen.
Ich habe dagegen protestiert und unterbreitete meine Auffassung, dass sehr wohl diese Amtshandlung "Ummeldung" trotz fälliger HU vor 2 Monaten angegangen werden kann.
Man kann doch das Kfz mit dem abgelaufenen HU-Untersuchungstermin (hier 11/2018 ) in dem anderen Bundesland doch zulassen.
Der Bericht der HU-Untersuchung sagt doch nichts anderes aus, als das Kfz zumindest verkehrssicher ist und bis zum 16.02.2019 wieder vorgeführt werden muss, um dann hoffentlich eine neue Plakette für die nächsten 2 Jahre zu erhalten. Wo liegt da das Problem, dass nicht das Kfz auf den neuen Halter umgeschrieben werden kann ?

Nö, das geht nicht, so die Zulassungsstelle.
Abmelden & stilllegen: ja
Twingo per Trailer zur Reparatur und TÜV, so deren Vorschlag

Das war neu, das ist Stand 01/2019 !

Wenn jemand nun auf dieses gebrauchte Kfz angewiesen ist, kann er/sie/es nur hoffen, dass der vorherige Halter, nach dieser Schilderung und Angebot, dass man seine Mehrkosten durch Steuern, Haftpflicht etc. übernimmt, einwilligt.


Herzliche Grüße
Christian
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Schöner ausführlicher Text aber was genau willst du damit jetzt sagen? Eine Zulassung gibt es nur mit einer gültigen HU und die liegt bei dir nicht vor. Ist seit einiger Zeit bei KZK im übrigen genauso, ausgenommen für Fahrten zur Werkstatt öde Prüfstelle im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk.
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
du hast erhebliche mängel und deshalb keinen tüv bekommen.
zwei weitere noch schlimmere mängeleinstufungen findest du hier: https://www.kfztech.de/kfztechnik/allgem...uchung.htm
das die zulassungsstelle keine fahrzeugzulassung vornimmt und eine abgelaufene plakette draufklebt, finde ich vollkommen korrekt.
evtl geht es mit einem kurzzeitkennzeichen, aber auch dafür gibt es ohne tüv diverse einschränkungen.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
So isses.
Überweise dem Verkäufer mal pauschal nen Hunni extra, denn das würde dich der Zusatzstress mindestens kosten.
Die Versicherungen sind mittlerweile auch recht ungnädig was die parallele Versicherung anbetrifft wenn nur ein vertrag Vorhanden ist.
Je nach Auto hat dein Verkäufer da auch schnell 100€ an der Backe.
Verspreche im hoch und heilig nicht mit der Kiste zu fahren außer zum TÜV. Und halte dich daran.

Zu deinen Mängeln.
1. leicht zu spüren: Kugelkopf gelöst***. Wenn der Gummi den mit dem Daumen ausgelenkten Bolzen zurückstellt ist er hin. Der MUSS klemmen.
Bitte prüfe unbedinkt die Lenkmanschetten und mache die dann mit. Kein schöner Job, geht genauso wie bei den J-Modellen.
2. Korrekt
3. Siehe 1. Kosten nix und sind leicht zu tauschen.
5. Hatten wir schon

*** Wenn du schlau bist macht du erst eine Seite und dann Probefahrt.
Bei schief stehendem Lenkrad korrigieren. In den Unterlagen steht wieviel eine Umdrehung ausmacht, ich meinte es wären 2cm am Lenkrad.
So kannst du dir das Spureinstellen sparen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#5
ich denke, der wagen wird schon abgemeldet sein, da bringt es nix, dem verkäufer mehr geld anzubieten.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
Zitieren
Es bedanken sich:
#6
Und bist Du jetzt Käufer oder Verkäufer dieses Twingos, Christian?
Zitieren
Es bedanken sich:
#7
Käufer http://www.twingotuningforum.de/thread-40284.html
@rohoel
Das geht aus dem Posting nicht klar hervor.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#8
ohne abmeldung gibt es doch wohl kein neues zulassungsverfahren, oder fehlt mir da eine info zur doppelzulassung.

"Das interessiert die Zulassungsstelle nicht. Nur wenn die Plakette erteilt wurde, könnte man dieses Kfz ummelden, so bleibt es nur beim abmelden und stilllegen."


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
Zitieren
Es bedanken sich:
#9
Die Doppelzulassung betrifft den Verkäufer.
Der hat meinetwegen nur Fahrzeug und das hat einen Schadenfreiheits-Rabatt von 50%.
Das Auto (Twingo) wird verkauft und er lässt ein neues Auto auf sich zu, z.B. einen Porsche.
Jetzt meldet der Käufer das alte Auto nicht ab. Das neue Auto wird dann rückwirkend auf 125% (Zweitwagenregelung) eingestuft und nicht auf 50%.
Das kostet.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
Zitieren
Es bedanken sich:
#10
Moin Moin,

also... ich bin in diesem speziellen Fall der Käufer.
Ich habe bewusst dieses Thema "neutral" ausgeführt, weil es beidseitig von Interesse sein muss, wie die Zulassungsbehörden nun derzeit arbeiten.
Für mich war es absolut neu, da ich bis letztes Jahr keine Probleme mit solch Kfz hatte, um diese umzumelden.
Ich bin zwar kein Kfz-Gewerbetreibender, aber als Hobbyschrauber von Young- und Oldtimer kommt es immer mal wieder vor, dass ich "alte" Kfz kaufe und zu mir bringe.
Für mich hat es nur gezeigt, dass ich jedenfalls zukünftig an ein Autokauf anders herangehe.

Hier war es so, dass im Inserat stand, dass der TÜV "in diesem Monat" fällig ist, das wäre also der Jan 2019 gewesen.
Dann kam es zum vor Ort Termin und ich sah dann, dass der TÜV im Nov 2018 fällig war.
Die Antwort des Verkäufers... ach Entschuldigung, da habe ich mich wohl verguckt.
Bei der Probefahrt ist mir dann aufgefallen, dass der Twingo ein wenig schwammig auf der Fahrbahn unterwegs ist und die Airbaglampe ging an.
Es hätte durchaus sein können, dass ich dieses Kfz nicht näher angesehen hätte, wenn ich zumindest vorher im Inserat gestanden hätte "Airbagproblem".
Hier kam nur die Auskunft, dass man schon immer (seit gut 4 Jahren) mit dieser leuchtenden Airbaglampe durch die Gegend fährt und es gab kein Problem.
Im Motorraum und im Wartungsheft fand ich nirgends ein Hinweis auf einen Zahnriemenwechsel, das war auch nun nicht so dolle.

Ich wollte den Kaufpreis nicht mehr zahlen und wollte eigentlich nur noch zum nächsten Bahnhof gebracht werden.
Aber auf dem Weg zum Bahnhof konnten wir uns eben auf einen Kaufpreis einigen, wo Beide (Käufer und Verkäufer) noch ins Auge sehen können.

Auch das, so denke ich, passiert vielen von uns.

Aber, für mich war es jetzt völlig neu und überraschend, dass dieses Kfz nur mit bestandener HU mit Plakette umgemeldet werden kann.
Ich dachte nur, dass bei 2 Monaten über TÜV ein Bußgeld von 10.- Euro gemäß StVO fällig wird, wenn man kontrolliert wird.
Da ich sowieso ein Interesse hatte das Kfz zu erhalten und nicht zur Ersatzteilgewinnung zu zerlegen, habe ich mir im weiteren Kaufgespräch keine Gedanken gemacht.

Jetzt weiß ich es besser.
Hätte ich die Kenntnis bereits vor einer Woche gehabt, dann hätte ich mit dem Verkäufer noch ganz andere Absprachen/Vereinbarungen getroffen und im Kaufvertrag niedergeschrieben.
Das eine Ummeldung nicht sofort, auch nicht in 3 Tagen, auch nicht innerhalb 7 Tagen, so die meisten Vordrucke für Kfz-Kauf auswählen lassen, sondern innerhalb von 2 Wochen oder gar 4 Wochen durchgeführt werden kann, weil eben die HU erst erfolgreich bestanden werden muss.

Das ist eben nur für die Menschen interessant, die eben nicht Mutter, Vater, Oma, Opa oder sonstigen wegen Geld anpumpen, um von einer Kfz-Werkstatt mal ganz schnell das Kfz durch reparieren zu lassen. Oder einfach selbst Geld haben, um es aus dem Fenster zu schmeißen, dann klappt es immer mit der Ummeldung auch innerhalb von 7 Tagen.
Aber in Summe für das Geld, was man dann investiert hat, hätte ich mich nach einem anderen Kfz eben umgesehen.

Als Hobbyschrauber und Young/Oldtimerfreund muss ich Auskünfte einholen, wie hier bei euch, denn für mich ist der Twingo völliges Neuland, meine Gedanken machen, wie ich was umsetze, die Artikeln bestellen, dann erst einmal die Artikel in Augenschein nehmen, da gibt es immer mal wieder auch Überraschungen, um dann das für mich völlig neue Kfz zu reparieren, das dauert eben. Danach, wenn alles paletti ist, ab zum TÜV, da habe ich doch bis zum 16.02.19, so in diesem Falle, Zeit.

Und diese Zeit, die ringe ich zukünftig bei den Verkäufern ab, die mir ein Kfz mit fälliger HU anbieten, so einfach ist das.
Ich benötige eben 1 Monat, um so oder so ein Kfz, wo die HU fällig war, um es dann umzumelden, nach derzeitiger Handlungsweise der Zulassungsstelle.
Und solange wird der Verkäufer es dulden, dass ich dieses gekaufte Kfz nicht ummelde.

Geht er/sie/es darauf nicht ein, bin ich im Bahnhof und fahre eben ohne Kfz zurück in meine Heimat.

Von diesen Twingos gibt es ja anscheinend, wie Sand am Meer.
Mich interessieren nur Twingo die keine Umbauten (tiefer, schneller, lauter... ) haben und das Zeug dazu haben, um eben irgendwann mal auch ein H Kennzeichen zu bekommen.
Den Rest benötige ich nicht, aber bin auf jeden Fall interessiert, wie andere Menschen ihre Twingo pflegen, instandsetzen, die Wartungen etc. angehen.


Herzliche Grüße
Christian


P.S.
Natürlich... ich freue mich, wenn unser Twingo/Knuddel repariert und umgemeldet unterwegs ist.
Aber klar ist für mich auch, dass der letzte Halter den Twingo nur auf Verschleiß gefahren hat, aber der Twingo hat es noch ganz gut überstanden ,)
Zitieren
Es bedanken sich:
#11
Einfach merken für die Zukunft: Ohne gültige HU keine Zulassung möglich. Egal. ob die Kiste wieder zugelassen werden soll oder bereits zugelassen ist und auf einen anderen Halter umgeschrieben werden soll. Im Fälligkeitsmonat, bei Dir wäre es der November gewesen, geht es aber noch. Weil ja noch nicht abgelaufen, die Gültigkeit der Plakette. Eigentlich einfach, oder?
Zitieren
Es bedanken sich:
#12
(24.01.2019, 08:12)Christian aus Berlin schrieb: Ich benötige eben 1 Monat, um so oder so ein Kfz, wo die HU fällig war, um es dann umzumelden, nach derzeitiger Handlungsweise der Zulassungsstelle.
Und solange wird der Verkäufer es dulden, dass ich dieses gekaufte Kfz nicht ummelde.


Herzliche Grüße
Christian

Glaube kaum, dass irgendein Verkäufer es duldet, wenn Du einen Monat mit seiner Zulassung rumfährst. In Deinem Fall handelt man fair, wenn man zugelassen auf den Vorbesitzer überführt ( was schon wenige Verkäufer akzeptieren ) und dann sofort abmeldet.
Zitieren
Es bedanken sich:
#13
Moin JKausDU,

ach... was glaubst du, was ich schon alles bei den Zulassungsstellen erlebt habe.
Da sitzen auch nur Menschen und treffen Fehlentscheidungen und manchmal sind es gesetz- und verordnungsgeberischen Grundlagen, die rechtlich angreifbar sind.

Aber zu Dir... klar... ich nehme es jetzt in meinen Aktionen "rund um den Gebrauchtwagenkauf" mit auf.

Für mich ist aber auch klar, dass wenn jemand mir ein Kfz mit fälliger HU verkaufen möchte, entweder selbst das Kfz durch die HU bringt und dann verkauft oder eben die Kröte schluckt, dass ich für die Ummeldung mal eben einen 1 Monat Zeit benötige.

Geht er/sie/es nicht darauf ein, dann kommt halt eben kein Kauf zustande.

Jetzt kommst bestimmst du und meinst, dann wird das Kfz mit neuer HU auch teurer im Verkauf.
Ja stimmt, ist ja auch in Ordnung, aber was zum Schluss dann als VB ausgehandelt wird, bleibt doch jedem selbst überlassen.
HU, die wird mancherorts mit leichter krimineller Energie auch "so" vergeben.
Selbst ein Kfz mit nagelneuer HU kommt bei mir eben zur HU noch mal vorgefahren.


Gruß
Christian
Zitieren
Es bedanken sich:
#14
Tut mir leid aber für deine Ausführung „entweder macht der Verkäufer die HU neu oder ich fahr einen Monat auf seine Kappe rum“ ist für mich genau der Grund weshalb ich niemals ein Kfz mit Kennzeichen verkaufen würde. Im Kaufvertrag wird in der Regel festgelegt, dass das Fahrzeug schnellstmöglich abgemeldet werden muss. Schnellstmöglich heist für mich nicht, dass man in aller Seelen Ruhe noch dran rum Doktoren kann und es dann irgendwann zur hu bringt (für sowas brauch man nämlich keine 4 Wochen sondern maximal 2-3 Tage) sondern dsss der Käufer das Fahrzeug am nächsten Werktag abmeldet.
Zitieren
Es bedanken sich: JKausDU
#15
Moin,

dein Einwand kann ich gut nachvollziehen.
Das, so denke ich, hängt davon ab, wie sich Käufer und Verkäufer vorab austauschen.
Insofern... kläre ich, wenn eben ein Kfz mit fälliger HU verkauft werden soll, im Vorfeld, ob man sich auf diesen Deal einlassen kann.
Wenn nicht... dann nicht... da bin ich ganz bei dir.


Gruß
Christian
Zitieren
Es bedanken sich:


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anschaffung eines Basteltwingo´s Develfish 1 2.802 09.05.2015, 17:48
Letzter Beitrag: Broadcasttechniker
  TÜV wird im August fällig :-( Lucyfer 2 3.754 03.07.2011, 15:56
Letzter Beitrag: Rico1974
  von phase ein auf zwei umgebaut 1strap 20 19.540 26.06.2011, 12:32
Letzter Beitrag: 9eor9
  ABE und Zulassung Ronal R42 Elfi 5 9.115 06.04.2011, 17:21
Letzter Beitrag: Giftzwerg
  LKW-Zulassung!?! TheBachelor 9 8.430 18.04.2003, 20:35
Letzter Beitrag: [V.D.E.]Sniperboy

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste