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Kann man evtl Vorschäden durch die Polizei oder der eignen Versicherung herausfinden?
#1
ZZTwingo1 
Hi Leute,

bin mir nicht sicher, ob das Thema schon irgendwie angesprochen wurden, habe aber in der Suchfunktion erstmal nichts konkretes gefunden.


Ich bin seit März wieder stolzer Besitzer eines C06 und habe leider nach dem Kauf feststellen müssen, dass der Wagen trotz Nebelscheinwerfer-Schalter keine an der Stoßstange hat.

Bei meinem letzten Besuch in meiner Werkstatt ist am Frontblech die obere Lackschicht abgeplatzt:
Und siehe da, Wagen, Stoßstange und Frontblech haben unterschiedliche Farbcodes.

Im Kaufvertrag sind zwar Mängel aufgezählt, jedoch ist dieser "Schaden" nicht aufgelistet und das Fahrzeug als unfallfrei markiert.

Meine Frage wäre hier, ohne mal Werkstätten abklappern zu müssen, ob man bei der Polizei oder der Versicherung einen Vorschaden anhand Fahrgestell-Nummer herausfinden kann.

Danke schon im Voraus für die Antworten und freie Fahrt!
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#2
Polizei denke ich eher nicht, werden sich wohl auf Datenschutz berufen.
Versicherung keine Ahnung.
Je nachdem wo ein eventueller Vorschaden behoben worden ist, wird da Renault auch helfen können. War bei mir mit dem Moppet so, die konnten da beim Hersteller anfragen bzw das stand in den online Daten drin.
[Bild: twingo-10182518-AuK.jpg]
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#3
Gerade bei ner Murks Reparatur kannst du das knicken.
Bei dem Kaufpreis (hoffentlich deutlich unter 1000€) lohnt auch kein Anwalt.
Du kannst es ja mal mit einer förmlichen schriftlichen Forderung nach Wandlung versuchen, sonst aber unter Erfahrungen abhaken.
Da wird leider noch viel mehr im Argen liegen.
Wann war denn der letzte Zahnriemenwechsel?
Der ist alle 5 Jahre fällig, unabhängig von den Kilometern, es sei denn man bekommt 120.00Km zusammen bevor die 5 Jahre rum sind.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#4
Die Versicherung wird dir da keinerlei Auskunft geben (falls überhaupt was Vorliegt).
Erst wenn es offiziell wird und ein Richter sowas anordnet, kann ein Anwalt evtl Akteneinsicht
erhalten. Aber niemals du, als Privatmann.
Und vor allem: Weißt du überhaupt bei welcher Versicherung das Auto vorher Versichert war?
Deine kann dir da nicht weiterhelfen, weil DU den Vertrag mit ihr abgeschlossen hast.

Die Polizei wird erst tätig, wenn du Anzeige erstattest. Erst dann kommen auch evtl vorangegangene
Dinge auf den Tisch. Die würden dir ja auch nicht einfach so sagen, was zb dein Nachbar alles in der
Akte stehen hat.

Wenn du tatsächlich was tun willst, dann mach das erst mal Schriftlich an den Händler (am besten per Einschreiben+Rückschein)
Schreibe die Mängel mit rein und verlange eine schriftliche Stellungnahme, wie der Händler gedenkt diese
Abzustellen.

Mit einem Anwalt brauchst du ohne Rechtschutz gar nicht anfangen. 3-4 Briefe von selbigen würden den
Reparaturwert weit übersteigen. Und sollte es zu einer Verhandlung kommen, darfst du bei einer
Niederlage auch noch den gegnerischen Zahlen.

Also künftig: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf. Wink
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#5
(26.05.2015, 12:01)ogniwT schrieb: Also künftig: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf. Wink

Das ist es leider immer wieder: Wer dich wirklich schützt beim Kauf bist: DU.
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#6
Danke vorerst für die Antworten,

Der Kauf des Auto lag unter 900€, was mich an der Sache stört, ist die Tatsache, dass es verschwiegen wurde und das nicht mitgeteilt wird (was ich ja auch sonst in meiner Preisgestaltung berücksichtigt hätte).

@Broadcasttechniker: Den Kleinen habe ich bei 209Tkm gekauft, wobei der Zahnriemen bei 187Tkm gewechselt wurde.

@ogniwT: Ich bin mir zwar auch nicht sicher was die Infobereitschaft der Polizei betrifft, aber da ich ja mittlerweile der Eigentümer bin sollte es doch eine andere Ausgangslage sein als wenn ich Infos über Dritte haben will?
Die Stellungnahme ist auch meine nächste Vorgehensweise. Wink
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#7
Liest du eigentlich was ich schreibe?
Ich habe nicht nach dem Kilometerstand sondern nach dem Zeitpunkt des Wechsels gefragt.
Ich habe ein Auto gekauft das seit dem letzten Wechsel des Zahnriemens 20.000Km runter hatte.
Der Wechsel lag trotzdem 6 Jahre zurück.

Hake es ab und mache deinen Frieden mit dir selbst, beim nächsten mal bist du schlauer.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#8
Bitte realistisch bleiben. Beim Kauf eines Altwagens mit mehreren Vorbesitzern KANN nienand Unfallfreiheit zusichern. Alte gut reparierte Schäden findet man zudem oft nur mit Profimethoden (Lackdickenmessung zB). Wer also die Unfallfreiheit glaubt, ist selber schuld, wenngleich sie erhebliche juristische Vorteile bringt. Für den Verkäufer ist sie Kamikaze.
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