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So habe heute ma Post vom Straßenverkersamt Essen bekommen *gg*
Alsoooooooo...
Tatvorwurf:
Sie Überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32km/h.
Zulässige geschwindigkeit: 80km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 112km/h
soooo darunter folgender Text:
Als Inhaber der amtlichen zulassung sind sie zunächst zeuge einem Verfahren gegen Unbekannt. Als Zeuge sind sie zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet. Ein Zeugnis- bzw. Auskunftverweigerungsrecht steht ihnen nach §blabla bla bla bla nur dann zu, wenn es sich bei dem tatsächlichen Fahrzeugführer um einen angehörigen handelt oder wenn sie sich selbst. bzw. einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Ich darf sie daher bitten, mit den Fahrer/die Fahrerin ihres Fahrzeugs zur Tatzeit auf der Rückseite unter V"Angaben zur Person des Betroffenen" mitzuteilen. Sie können dadurch notwendige Ermittlungen in ihrem sozialem Umfeld und/oder eine Vorladung oder richterliche Vernehmung vermeiden. Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich den Anhörungsbogen (s.III)ausslieslich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung an sie adressiert habe. Ein Verfahren ist damit gegen Sie nicht eingeleitet worden.
so BlaBla Bla usw...
Ich blicke durch die Texte irgendwie net so ganz durch.
soo dann ist da das komplette Foto beigelegt auf dem man mich nicht erkennen kann. (zumindest auf dieser kopie nicht) Das is sone Mist. Die richtigen fotos sind doch besser oder? also kann es sein das man mich dann doch erkennen kann???
Also ich muss dann wohl warscheinlich 3 punkte kassieren udn dafür ca 100€ blechen. Oder kann man das ganze ne runde umgehen?
thx schonmal im vorraus
gruß Ingo
Gruß Tw-Ingo
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achjooo und nochwas...
Falls ich der Fahrzeugführer bin werde ich hiermit verwarnt und es wird ein verwarnungsgeld erhoben. Die verwarnung wird nur wirksam, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das festgesetzte Verwarnungsgeld innerhalb einer woche entrichten. Benutzen sie bitte zur einzahlung den beigefügten zahlungsvordruck und beachten sie die dortigen zahlungshinweise. Falls sie mit der verwarnung nicht einverstanden sind gild III (sihe rückseite).
Daneben ein großer KAsten wo Verwarngeldbetrag steht:
Nur das der betrag xxx,xx Eur ist
auch auf dem überweisungsschein xxx,xx Eur
Was soll das heissen??? soll ich denen 5 Xse überweisen soll? oder was
Gruß Tw-Ingo
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üüps nochwas.....
habe grade gesehen das für mich punkt III angekreutzt ist.
also: nach §blubbla wird ihnen hiermit gelegenheit gegeben, zu dem umseitigen Vorwurd Stellung zu nehmen. Es Steht ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur sache auszusagen.
Sofern sie sich nicht zu der beschuldigung äussern, kann ohne weitere anhörung zur sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.
Falls sie sich äussern, wird unter Berücksichtigung Ihrer angaben endschieden, ob das verfahren eingestellt oder ohne weitere rückäußerung der Verw3altungsbehörde ein bußgeld erlassen wird. Der erlaß eines bußgeldbescheides ist mit kosten verbunden.
Wenn sie die ordnungswirdichkeit nicht begangen haben , teilen sie uzns bitte innerhalb einer woche mit blablabla hierzu sindn sie nicht verflichtet wenn ihnen ein zeugnis- oder auskunftsverweigerungsrecht zusteht.
so das wars nu aber
Gruß Tw-Ingo
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anfragen wegen dem Geld das du überweisen sollst.
was anderes wüsste ich auch net.
gruß
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Hast nochmal glück gehabt 124 - 5% die sie abziehen müssen 112. Das sind 32 zu schnell macht 3 Punkte und ca 120 Euro (100 strafe und 20 Gebühr)
Mich hats schlimmer erwischt. 163 auf ner Bundesstrasse von nem Videowagen über mehr als 8km verfolgt worden. 320 Euro (200 Strafe 20 Gebühr und nochmal 100 dafür das meine Tat vorsätzlich begangen wurde) 3 (oder 4 weiss nimmer) Punkte und gott sei dank nur ein Monat Fahrverbot.
Die wollten mir einfach net glauben das ich 8km lang net aufm Tacho geschaut hab.
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Hi MrQ, du machst dir viel zu viel Streß.
Auf Autobahnen hast 4 km/h Tolerenz, also nicht 3 wie z. B. in geschlossenen Ortschaften.
Bei 40 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft - egal ob Landstraße oder Autobahn - zahlst du 75,00 € und bekommst 3 Punkte, hattest du letztendlich - also mit Abzug von den 4 km/h - mehr als 40 km/h zuviel, dann musst einen Monat laufen, zahlst 100,00 € und bekommst 3 Punkte.
Wir haben bei uns im Geschäft den aktuellen Katalog, da hab ich nachgesehen, kannst mir also glauben. Jetzt musst nur noch hoffen, dass du 40 zu schnell warst und nicht 41!!
Viele Grüße
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Ehm... hab doch da oben geschrieben das ich den zettel schon bekommen habe, bin 32 km/h zu schnell.. werde dafür 3 punkte bekommen und 75€Bußgeld und 18.30€ oder so für bearbeitung oder sowas.
Aber trotzdem thx.
gruß Ingo
Gruß Tw-Ingo
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Oh, hatte nicht alles gelesen, was da so stand, sorry!!
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Man sollte da nicht übertreiben. Wenn du nicht weisst, wer wann dein Auto hatte, können sie dich dazu verdonnern, ein Fahrtenbuch zu führen.
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ja weis ich wohl... aber doch nicht beim ersten mal. oder?
Gruß Tw-Ingo
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Nein, beim ersten Mal auf keinen Fall, aber stimmt schon, man sollte es wirklich nicht übertreiben. Das mit dem Fahrtenbuch geht nämlich schneller als man denkt!
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bin hier gerade so beim stöbern drüber gestolpert... schade das der post schon so alt ist, liest sich echt ulkig. hat nicht mal wer bock, ne hall of fame einzurichten? wer wie viel bußgeld bezahlt hat und wie lange laufen durfte? wo wir doch jetzt diese schicken bonustopics unten haben.... *nach chris rüberschiel*
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mich ham se zu dm-zeiten auf der a8 richtung münchen mit 96 geblitzt, wo 80 erlaubt waren. ham dann noch 3 abgezogen und ich durfte 40 mak löhnen. keine punkte.
c u
]kaba[