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Ideen zu ...- Lampen und Leuchten am C06
#1
ZZTwingo1 
Ich denke jetzt einfach mal laut...

Wegen Glasbruch und bevorstehender HU sind bei meinem derzeit vorne die Nebler ausgebaut.

Die Frage ist demnächst, was ich mit den beiden Höhlen anstelle.
Variante 1:
Originale Ersatzscheinwerfer besorgen und den Urzustand wiederherstellen.
Variante 2:
In die Höhlen fette LED Blinker von nem Solaris Urbino Bus einsetzen, und die Originalblinker mit anderen "Leuchtmitteln" zum Tagfahrlicht umrüsten ... oder als Standlicht nutzen ... oder als Positionslicht ...
Variante 3:
Fremde Doppellampen einsetzen, wie sie z.B. der MINI hat: Blinker/Nebler Kombination...., was wiederum dann Spielraum für die Nutzung des alten Blinkers läßt.
Variante 4:
Zwei Fernlichter als Ersatz.
Variante 5:
Ne Lösung als Nebler/Kurvenlicht.

Hmmm.....
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#2
Bis auf Variante 1 dürfte ist alles ziemlicher aufwand, bzw nicht Legal.
Einfach so aus einem Blinker eine TFL machen geht zwar Technisch, aber ob der
Tüv das absegnet?
-
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#3
Nebler kann man doch eh selten einsetzen.
Einfach runde TFL einsetzen. Die sind wenigstens nützlich.
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#4
Ich denke, daß es zu jeder Variante ne TÜV-verträgliche Lösung gibt.

Wie man die Klarglasabdeckung abbekommt, hat TwingoDevil hier http://www.twingotuningforum.de/thread-8837.html ja schon wunderbar beschrieben.

Die Frage die ich dem HU Mensch also im Januar stellen werde ist, ob das ganze legal bleibt, wenn man in das geöffnete Gehäuse ein LED Licht (mit E Prüfzeichen als Tagfahtlicht+Positionslicht bzw. Tagfahicht+Standlicht) einbaut. Es gibt beide Varianten zu kaufen. Daß dann woanders vorne eine andere Lampe mit E Zulassung als Blinker sein muß ist klar.

Wie gesagt... das hier ist mein "ich denke mal laut Thread" zu dem Thema. Was ich oder andere davon umsetzen wird sich zeigen.
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#5
Als Ersatz für unten könnte ich mir sowas vorstellen:

http://catalog.hella.com/blinkleuchte-18.html
http://catalog.hella.com/blinkleuchte-19.html
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#6
Würde ich dir nicht empfehlen.
Du hast ja keine 24 Volt und Positions- und Standlicht darfst du da
auch nicht einbauen. Auch Blinkerleuchten sind nicht ohne
extra Abnahme möglich. Da passen nur Nebler.

Oder reine TFL,
die sich abschalten oder dimmen, wenn du Abblendlicht,Standlicht einschaltest.
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#7
Die 24V Birne kann man gegen eine 12V tauschen. Dem Gehäuse selbst ist
es egal ob 12, oder 24 rein kommen.
So lang du die oberen Blinker still legst und unten andere (mit E Zeichen) einbaust,
hat da auch keiner was dagegen. Wobei ich mir auch nicht ganz sicher bin, ob es
hier mit der Einbauhöhe Probleme geben könnte.
Der Knackpunkt ist für mich, das du aus dem oberen Blinker eine TFL machen willst.

Ich verstehe nur nicht so recht warum du dir so einen Aufwand machen willst.
Am einfachsten ist wenn du alles so lässt und unten wieder Nebel, oder runde
TFL einbaust.
-
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#8
(21.12.2014, 21:33)Supertramp schrieb: Nebler kann man doch eh selten einsetzen.

Kann ich nicht zustimmen. In der Gegend, in der ich wohne gibt es im Frühling, Herbst und diesen milden Wintern an trockenen Tagen relativ häufig in der früh Nebel. Wenn es richtig stark regnet, dann darf man die Nebelscheinwerfer auch verwenden, was die gesamte letzte Woche morgens auf dem Arbeitsweg der Fall war.


Ich würde aber auch Variante 1 wählen. Nebler oder TFL (falls es soetwas gibt) unten rein setzen. Alles gebastelte sieht letztlich immer ein bisschen seltsam aus.
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#9
Blinker müssen eine Mindesthöhe von 35 cm haben, also geht das auch nicht.
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#10
Wie gesagt... das ist ein "ich denke mal laut- Thread" was wer davon macht weiß ich nicht.
Die Höhlen liegen bei mir zwischen 27 und 38 cm über dem Boden.....

Ich hab mich mal durch die StVZO gezappt:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php ...

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen. (Keine Probleme mit dem Einbauort)

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten:

3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen.

----> geht also oben in der Höhle und die könnten die in den Hauptscheinwerfern integrierten ersetzen

§51c Parkleuchten

(3) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein.

---> ginge also theoretisch oben in der Höhle (und drunter evtl. der Blinker)

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...

Nebler... geht logischerweise

(Cool Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden. .. (auch ne Idee..)

54 Fahrtrichtungsanzeiger

Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.

Keine Vorschriften wegen der Höhe
----> geht.... Supertramp irrt sich.


Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahr...:_:30.html
...
Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
...

--->. Geht!


Nebler mit Abbiegelicht dürften auch gehen:
http://catalog.hella.com/abbiegelicht-li...12v-1.html
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#11
Such dir im Internet die ECE Regelung 48 heraus.
Unter Punkt 6.5.4.2.2 findest du die für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Vorschrift
zur Mindesthöhe der Blinker.
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#12
Jo... Supertramp hatte doch Recht...
Da haben unsere Spezialisten in Berlin wohl bisher einfach "vergessen" die StVZO anzupassen....
Für alle die es selber nachlesen wollen:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/...l?nn=35602
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#13
Hab zwar noch nicht nachgelesen aber selbst schon beim TÜV gefragt.
Die Höhe ist richtig nur ab wo Lichtaustrittskante oder Gehäuse ober oder unter Kante?
Alles rund um das Metall und den Metallbau!!

Meine DIVA Embarassed
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#14
@chrissi
Messen tust du vom niedrigsten Punkt der sichtbaren leuchtenden Fläche.
Zu Deutsch: Unterkante Blinkerglas
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#15
Siehe oben bei §51:
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche .........
Das gilt dann anscheinend immer so...
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