@Tokinator: Vielen Dank!
Gestern erst mal TÜV-Termin und hab die HU und AU ohne Mängel bestanden

(Ok, ein kleiner: Die Glühlampe meiner Kennzeichenbeleuchtung war hinüber

)
Ihr dürft mich also noch mindestens zwei weitere Jahre ertragen.
Hab dann halt gleich mit offenen Karten bzgl. der Lippe und den Felgenspitzen gespielt.
Die Lippe habe ich gleich eintragen lassen - Problem: Bodenfreiheit zwischen 5 und 6 cm; Erlaubt: 8 cm.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich die Lippe kürzen soll um auf das vorgeschriebene Maß zu kommen (das Gewindefahrwerk möchte ich nicht hoch drehen).
Zu den Felgenspitzen:
Da habe ich leider keine Chance. Obwohl die Dinger aus Kunststoff sind und nicht über den Felgenrand hinaus stehen, sind sie illegal.
Heißt für mich jetzt entweder neue Nabenkappen besorgen oder einfach bei ner Kontrolle die Deckel abschrauben und Strafe kassieren.
Was ihm auch nicht gefallen hat: Der Warnblinkschalter in Echtcarbon. Diese "müsse sofort erkennbar sein (d.h. rot). Ich würde mich da aber in einer Grauzone bewegen". Gleiches gilt für den Mechanismus die Tür zu öffnen. Hier muss man auch bei einem Unfall gleich erkennen können, wie die Tür zu öffnen ist.
Noch zu den Bildern im eingebauten Zustand:
Meinungen?