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Lasierte Rückleuchten! Erfahrungen?
#1
hallo überlegt ob ich meine Rückleuchte schwarz lasiere !ich weiss nicht zulässig im Bereich der STVO!
aber hat da jemand erfahrung was die Polizei dazu sagt war schon mal jemand in der situation???
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#2
Wenn du erwischt wirst, kann es teuer werden sowie Punkte. Wenn du an den richtigen kommst, wird dir die Weiterfahrt untersagt.
Da mit solchen Rückleuchten die Betrieberlaubnis deines Wagens erlischt, fährst du dann gleichzeitig ohne Versicherungsschutz - im Falle eines Unfalls kann es dich dann richtig teuer zu stehen kommen!

Verbau doch lieber schwarze von MTS, diese besitzen eine gültige ABE und sehen auch top aus.
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#3
Ich bin letztens mit nem Kollegen mitgefahren der kontrolliert wurde mit lasierten Heckleuchten im Ascona C der wurde sofort an Ort und Stelle stillgelegt aber Wir durften mit dem Taxi die normalen Rüllis holen und vor Ort noch einbauen und ne Strafe von 120€ und 3 Punkte gabs gratis dazu !!!
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#4
(26.07.2013, 19:52)dragomir schrieb: Da mit solchen Rückleuchten die Betrieberlaubnis deines Wagens erlischt, fährst du dann gleichzeitig ohne Versicherungsschutz - im Falle eines Unfalls kann es dich dann richtig teuer zu stehen kommen!

Totaler Blödsinn Rolling Eyes , der Versicherungsschutz erlischt mit Sicherheit nicht wegen lasieret Rückleuchten, aber denoch ist es nicht legal und vor allem die Polizei achtet auf sowas. Unsere Prüfer ignorieren das teilweise einfach bei der HU , aber das hilft dir bei einer Kontrolle auch nicht weiter Razz .
Gruß
Patrick

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Es bedanken sich: Twingogangster83
#5
Theoretisch erlischt der Schutz schon.
Und die Versicherung wird sich auch garantiert erst mal weigern zu Zahlen.

Ein Beispiel:
Sollte dir jemand hinten drauf fahren und derjenige Behauptet die Bremslichter nicht gesehen
zu haben, wird die gegnerische Versicherung alles daran setzen, dir zumindest eine gehörige Teilschuld
zuzusprechen, oder gleich die Zahlung deines Schadens verweigern.
Anders als bei zb Defekten Birnen, ist das lasieren Vorsatz und damit ist die Versicherung fein raus.

Allein schon der Monatelange Rechtsstreit ist das ganze nie und nimmer wert.

Es gibt mittlerweile Urteile in denen Motorradfahrern eine Teilschuld zugesprochen wurde, weil
sie keine geeignete Schutzkleidung getragen haben und so größere Verletzungen "billigend in kauf"
genommen haben.
Dagegen sind manipulierte Rücklichter ein gefundenes Fressen für die Versicherungen.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#6
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der oftmals beschworene Verlust des Versicherungsschutzes findet in der Praxis äußerst selten statt. Ich kenne das von entdrosselten Motorrädern, die prinzipiell alle ohne Zulassung unterwegs sind. Da kümmert sich in der Praxis niemand drum. Eine Versicherung kann nur dann Ärger machen, wenn der Mangel bzw die Veränderung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall steht.

Wenn du also am Tag jemand die Vorfahrt nimmst oder einem reinbrummst, haben die Rückleuchten damit offensichtlich absolut nichts zu tun.
Klar sind sie illegal, aber nicht am Unfall schuld. Folge: kein Ärger.
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Es bedanken sich: Loobby
#7
Ich weiss von Leuten die in der Versicherungsbranche gearbeitet haben dass 9eor9 vollkommen richtig liegt.....aber ob man es bewusst darauf anlegen sollte ? Jeder weiss das es verboten ist und fertig.

Da muss dann jeder dann auch mit evtl. Konsequenzen leben können.
Rocking Out
>>> TWINGO BANDITS HAMBURG <<<

!!! Komfort?...... kannste behalten !!!

Twingo 2 RS Spritmonitor.de

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#8
Das mit dem Motorradfahrer stimmt da geb ich dir Recht, ist ja wie das nicht anlegen des Sicherheitsgurtes beim Auto fahren.
Aber damit der Versicherungsschutz erlischt muss schon einiges passieren, ebenso wird einem nur in Besonderen Fällen eine Teilschuld gegeben, dass ist je nach Fall unterschiedlich zu betrachten. In deinem beschriebenen Fall müsste halt festgestellt werden warum gebremst wurde und in wie weit die Funktion des Bauteils durch das lasieren wirklich beeinträchtigt wird.
Jedenfalls sollte hier kein Halbwissen verbreitet werden, wenn man es nicht genau weis.
Gruß
Patrick

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#9
Warum muss man sich überhaupt wegen sowas streiten? Lasierte RL sind laut StvZo nicht erlaubt, zulässige Alternativen sind erhältlich, also gibt's keinen Diskussionsgrund!
Wer's unbedingt drauf anlegen will, soll's tun, aber bitte nachher nicht jammern.

Allerdings kann ich einfach nicht nachvollziehen, warum man gerade bei lichttechnischen Einrichtungen, also sicherheitsrelevanten Teilen, so einen Schmuh betreiben muss...
Schließlich werden dadurch im Zweifelsfall auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet!
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Es bedanken sich: Battlewurscht , Norbi
#10
Ist auch die frage wie stark die lackschicht ist. Beim Bekannten hat man die Bremslichter kaum gesehen. Also wenn man da nur schlecht was sieht und einen deshalb einer reinfährt hat man ja trotzdem den Ärger. Auch wenn deren Versicherung zahlt ist das Auto erstmal kaputt.
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#11
"""STAND 2008 """"
Ob ein bischen lasiert, teilweise oder komplett lasiert spielt rechtlich kaum eine Rolle.
Die originale lichttechn. Einrichtung wird verändert und somit ist die Genehmigung futsch (egal ob das E-Zeichen noch zu sehen ist).

Für die Abnahme könnte ein lichttechnisches Gutachten gemacht werden. Hiermit ist nicht die Abnahme von einem Sachverständigen gemeint ("Tüv-Prüfer"), weil der selten bis kaum in der Lage sein dürfte die genauen Grenzwerte zu messen/festzustellen (eine solche Eintragung kann jeder Zeit angezweifelt/für ungültig befunden werden).
Für die Einzelprüfung gibt es ein spezielles Institut. Wer dafür vom KBA akreditiert wurde weiß ich nicht, aber ein Gutachten wird hier eh nicht wirklich interessieren, da soetwas nicht nur ein paar Hunderter kostet.

Fazit: Ohne ein konkretes Gutachten sind lasierte Leuchten grundsätzlich unzulässig.

Je nach Art der Lasierung kommen nun 2 Varianten von Verstößen in Betracht:
1. die Leuchten sind so verändert, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Hier wäre die BE erloschen -> 50€ 3 Pkt für Halter und Fahrer
2. es besteht keine Gefahr, hier ist es strittig ob die BE erloschen ist. Dennoch bleibt die licht. Einrichtung unzulässig, was mind. ein Verwarngeld zur Folge hat und im Falle eines Unfalles trotzdem viel Ärger bringen kann. """""

Die Strafen wurden ja im einzelnen bereits etwas aufgeführt. Ich finde persönlich lasierte Rückleuchten nicht schön. Habe schon mal einen rechts vor mit gehabt (Kein Twin) und nicht mal den Blinker konnte ich mit einem Abstand von 3m sehen. Der Zog auf einmal rüber und ich wäre fast reingefahren.
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#12
ich habe selbst schon mit polizei über die mts über eine halbe stunde diskutiert... ende von lied war dann das ich ihm erklären musste das es egal sein ob da ne rote birne hinter schwarzen glas oder ne normale lampe hinter rotem glas leuchtet... bei tiefstehender sonne vinhinten erkennt man beides nich so dolle.. weil er selbst müsste zugeben das er mir von den papieren nichts anhaben könne...
Wer später Bremst, fährt länger schnell Smile
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#13
(27.07.2013, 21:22)dragomir schrieb: Warum muss man sich überhaupt wegen sowas streiten? Lasierte RL sind laut StvZo nicht erlaubt, zulässige Alternativen sind erhältlich, also gibt's keinen Diskussionsgrund!

Es ging ja wesentlich nicht um die veränderten Leuchten, sondern um den Verlust des Vesicherungsschutzes. Dem Argument, man verliere bei der kleinsten Bauartveränderung die nicht eingetragen ist sozusagen automatisch vollständig den Versicherungsschutz, muss man entschieden widersprechen, weil es so nicht stimmt.

Diese Argumentationslinie wird regelmäßig von ahnungslosen Besserwissern zur Einschüchterung missbraucht.

.
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#14
Es ging mir in diesem Fall ja auch nicht einfach nur um kleine Änderungen, sondern an rumgepfusche an lichttechnischen Einrichtingungen, welche nunmal sicherheitsrelevante Bauteile darstellen!
Gerade da verstehe ich, ebenso wie die Rennleitung, einfach keinen Spass...das hat in keinster Weise was von ahnungsloser Besserwisserei zu tun, nur so nebenbei bemerkt.
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#15
In keinster Weise bin ich ein Freund von manipulierten Leuchten und Ähnlichem.
Mich stört die unterschiedslose Gleichmacherei in der Drohung bzw Warnung vor TÜV und Polizei und der Sache mit dem Versicherungsschutz.
Lasierte Leuchten sind ein sehr gutes Beispiel. Sie sind illegal, gefährlich und in Bezug auf Strafmandate ein hohes Risiko.

Dennoch kosten sie nicht den Versicherungsschutz, wenn sie mit der Unfallursache nichts zu tun haben.
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