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Tieferlegung rückrüsten
#1
Ja, richtig gelesen.
Das orange Biest, das seit einem knappen Jahr in meiner Garage steht, soll nun endlich wieder auf die Straße, alle Teile inkl. einer neuen Tür sind hier, und ich habe endlich auch einen Anlass, das Auto zusammenzustecken.
Meine Frau braucht neuerdings für die paar Kilometer zur Arbeit kein großes Auto, also fährt sie demnächst Twingo. Ist bezahlt, steht rum, und wegen eines Brandschadens und der schwarzen Tür ist es eh praktisch unverkäuflich. Außerdem sind meine Töchter scharf aufs Offenfahren, und wo ginge das billiger?

Dazu: Der ist tiefergelegt und damit setzt er in der Garageneinfahrt auf, außerdem findet meine Frau das prollig.
Vielleicht weiß jemand, ob man die eingetragenen Tieferlegunsgfedern austragen lassen muss, und ob es es irgendwo Fallstricke beim Wechsel gibt.
Die Federn gebe ich dann auch gerne weiter, muss allerdings erst gucken, ob ich die Unterlagen noch habe. Die Tieferlegung ist aber sehr moderat.
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#2
nein, du kannst ohne probleme die normalen federn fahren, obwohl, feder xyz eingetragen ist.
der wechsel sollte ohne probleme möglich sein
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#3
Ähm...
Ich bin mir da nicht 100%ig sicher, aber mir sagte mal ein Ingenieur das alles was eingetragen
ist, auch am Auto sein und funktionieren muss.

Bei Reifenkombinationen zb wird deshalb ein "Auch genehmigt:" vorausgesetzt, damit man
diese Wahlweise nutzen kann.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#4
Wenn die Eintragung stört wird der Prüfer die aber bei der nächsten Hauptuntersuchung automatisch eliminieren wenn das Teil nicht mehr verbaut ist!
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#5
(27.06.2013, 23:31)mkay1985 schrieb: nein, du kannst ohne probleme die normalen federn fahren, obwohl, feder xyz eingetragen ist.

Leider falsch. Es geht so nur, wenn die Federn oder was auch sonst nicht in Brief und Schein, sondern nur auf einem mitzuführenden Zettel eingetragen sind oder wenn sie wahlweise eingetragen sind. Du fährst sonst ohne Betriebserlaubnis.

Twingo I Federn brechen sehr gerne. Keine gebrauchten einbauen!
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#6
Richtig! Sind die federn im fahrzeugschein eingetragen, MÜSSEN diese ausgetragen werden.
Wenn sie auf einem beiliegenden blatt eingetragen sind, dann brauchste nix machen.

@Rölli, wenn ich im winter zum tüv fahrn würde und der mir meine sommerräder austrägt weil sie gerade nicht montiert sind würd ich den mal fragen ob er sie noch alle hat.
Genauso mit anderen sachen. Austragen kostet auch geld.
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#7
Ich habe jetzt in drei Fahrzeugscheinen nachgesehen...da steht nur die gesamthöhe aber keine nummer von den Federn

Natürlich ist ein zurück rüsten möglich , die alte fahrzeughöhe wird ja wieder erreicht
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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#8
Tztz, gebrauchte Federn, wer macht denn sowas?
Also, ich hab mal den Ingenieur meines Vertrauens kontaktiert, der im Dezember die HU machen muss, weil ich keine Lust hab, ohne ABE rumzufahren. Die Federn sind in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Auskunft: Im Prinzip müssen die ausgetragen werden. Aber: Er kann in der Praxis bei der Menge an möglichen Federn und deren unterschiedlichster Herkunft gar nicht kontrollieren, welche da eingebaut wurden, daher wird er die Rückrüstung auch ohne Austragung tolerieren. Oder: Er müsste ja für die Ordnungsmäßigkeit der neuen Federn geradestehen, wenn er die alten austrägt, das wird er wohl beim Umbau duch einen Laien nicht machen, er kann ja eh nicht kontrollieren, was da druntersteckt.
Ich denke, ich werde ihm im Dezember den Kaufbeleg vor die Nase halten, dann sprechen wir noch mal.
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#9
Das ist alles halbgar. Tuningfedern sind meistens bunt. Wenn du also eine andere Farbe fährst, ist sofort klar, dass was unecht ist. Der Ingenieur deines Vertrauens ist leider nicht maßgeblich. Maßgeblich ist das Gesetz. In der Praxis wird es wohl eher keinen Ärger geben.
Es gibt keine Vorschrift darüber, dass nur Werkstätten an Autos schrauben dürfen. Der normale Weg ist der, dass du zB mit den ausgebauten Tuningfedern zum TÜV fährst und erklärst, dass du auf Serienzustand zurückgerüstet hast. Fertig, austragen, ok.
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#10
(28.06.2013, 10:03)Drummermatze schrieb: Richtig! Sind die federn im fahrzeugschein eingetragen, MÜSSEN diese ausgetragen werden.
Wenn sie auf einem beiliegenden blatt eingetragen sind, dann brauchste nix machen.

@Rölli, wenn ich im winter zum tüv fahrn würde und der mir meine sommerräder austrägt weil sie gerade nicht montiert sind würd ich den mal fragen ob er sie noch alle hat.
Genauso mit anderen sachen. Austragen kostet auch geld.

Denkst du nicht das Federn etwas anderes sind als Räder? Oder wie oft tauscht man im Jahr normalerweise das Fahrwerk?
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#11
Steht ja auch schon oben, die Räder Eintragung beginnt ja auch mit: "auch möglich:"

Als ich mein Fahrwerk wegen Defekt tauschen musste ist das alte bei der Eintragung des neuen automatisch gestrichen worden.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#12
[undefined=undefined]Denkst du nicht das Federn etwas anderes sind als Räder? Oder wie oft tauscht man im Jahr normalerweise das Fahrwerk? [/undefined]

Manche hier im Forum öfter als ihre Räder RazzVery Happy
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#13
(28.06.2013, 15:37)9eor9 schrieb: Das ist alles halbgar. Tuningfedern sind meistens bunt. Wenn du also eine andere Farbe fährst, ist sofort klar, dass was unecht ist. Der Ingenieur deines Vertrauens ist leider nicht maßgeblich. Maßgeblich ist das Gesetz. In der Praxis wird es wohl eher keinen Ärger geben.
Es gibt keine Vorschrift darüber, dass nur Werkstätten an Autos schrauben dürfen. Der normale Weg ist der, dass du zB mit den ausgebauten Tuningfedern zum TÜV fährst und erklärst, dass du auf Serienzustand zurückgerüstet hast. Fertig, austragen, ok.

Ja, das ist wohl richtig, es geht mir auch tatsächlich nicht darum, irgendwelchen Ärger zu vermeiden, sondern ein Auto mit gültiger Betriebserlaubnis zu fahren, insofern werde ich mal beim TÜV vorstellig, wenn ich es auf der Straße habe. Ich nehme die alten Federn und den Kaufbeleg der neuen mit (hab ich früher bei Modifizierungen am Motorrad auch immer so gemacht, gab nie Probleme). Dann kann sich der I.m.V. auf die HU beschränken. Die von mir reparierten Autos prüft er seit Jahren, damit gibt es keine Probleme, im Gegenteil. Aber ich kann schon verstehen, dass er die Federrückrüstung, die ich selber vorgenommen habe, nicht verantworten will.
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#14
(29.06.2013, 08:37)roteshaus schrieb: Aber ich kann schon verstehen, dass er die Federrückrüstung, die ich selber vorgenommen habe, nicht verantworten will.


Das ist eine untragbare Situation. Bloß weil er irgendetwas nicht will, machst du dich strafbar.
Fahr woanders hin oder stelle den Wagen in eine Werkstatt zum Austragen und HU.
Fakt ist: Er darf dir keine HU abnehmen, wenn andere Federn montiert sind. Da handelt er klar illegal.
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#15
die Originalen Federn müssen NICHT wieder eingetragen werden ,weil sie erst ganrnicht ausgetragen werden
(zumindest in meinen Twingos )
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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