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		Huhu..hab mal wieder ne Frage an euch.
Und zwar: habe einen schwarzen twingo  bj. 99 geschenkt bekommen und brauchte jetzt sommerreifen. Hab dann alufelgen bei ebay kleinanzeigen gefunden. Sind zwar jetzt nicht der uberflieger, aber für den anfang reichts erstmal. Es sind die titan felgen von atu mit abe 155/70 R13. Die Größe ist auch im fahrzeugschein eingetragen.  Muss ich die alufelgen trotzdem noch eintragen lassen? Hab schon einiges darzu gelesen, aber die meinungen dazu sind unterschiedlich.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn in der Abe der Twingo aufgeführt ist und dieser NICHT tiefergelegt ist, dann brauchst du sie nicht eintragen lassen.
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		Also in der Anlage 1 zum Gutachten steht der Twingo drin, allerdings unter "Auflagen und Hinweise" ist A01 angegeben. 
Auflagen und Hinweise A01: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der  Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von          Fahrzeughersteller          Fahrzeugtyp und          Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.
Tiefergelegt ist er nicht
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Eine Rad Reifen Kombi ist immer eintragungspflichtig. 
Erst mit der Anbaubescheinigung bzw.der Eintragung in die Fahrzeugpapiere erhalten sie den Nachweiß dafür, dass die verwendeten Teile Ordnungsgemäß angebaut sind und die Betriebserlaubnis nicht erlicht
Für eine Änderungsabnahme müssen folgende Dokumente Vorliegen:
Teilegutachten (ABE,ABG,EG,ECE)
oder
Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes 
In dem Teilegutachten muss das entsprechende Fahrzeug explizit aufgeführt sein 
mfg Cedy
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das stimmt so nicht Cedy23, denn ne ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, welche festlegt unter welchen Vorraussetzungen dieses Bauartfremde Teil am Auto montiert weren darf OHNE Eintragung!!!
Man muss halt die ABE immer bei haben!!!!!!
D.h. der Wagen ist orginal und wird mit der Felge und in der ABE vorgeschriebenen Reifenkombination gefahren, dann müssen noch evtl. Auflagen/Hinweise zum BETREIBEN eingehalten werden und schon brauch man die nicht eintragen.