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		Erstmal Morgen an alle ^^
Hab da mal ne Frage bezüglich der Spurverbreiterung...
Ich wollte mir 13 Zoll Felgen kaufen un habe auch sofort vom Verkäufer die ABE geschickt bekommen (PDF-Datei).
Gutachten
In diesem Gutachten steht etwas von:
Spurverbreiterung: innerhalb 2%
Das heißt ?! Wollte mir sowieso Spurplatten drunerhauen aber welche darf ich und welche nicht ?
	
 
	
	
Ich fahre Twingo na und...
dafür hat mein Auto Charakter ^^ 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		die 2% beziehen sich auf dei Breite der Spur
Also z.b. bei ner Serienspurbreite von 1m dann 20mm pro Achse usw...
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		im prinzip heisst das, das die felgen eine spurverbreiterung innerhalb 2 prozent haben, was nicht gesondert abgenommen werden muss.
	
	
	
- SQ - only Dreams r nice`r
	
	
 
 
	
	
	
		
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		und woher weiß ich wie lang meine Achse ist ?
oder hab ich das jetzt falsch verstanden ?
dann würd ich eventuell noch welche verbauen
	
	
	
Ich fahre Twingo na und...
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		Es gibt auch gesonderte Gutachten bis ET irgendwas (müssten die 1er Fahrer hier wissen, beim 2er gehts bis ET 4), also es ist auch mehr als die 2% möglich, man muss nur irgendwie nen Gutachten (auch von anderen Distanzen) haben das dei Festigkeit der Achse nachweißt
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die ET der Felgen steht ja mit Sicherheit im Gutachten.
Du rechnest dann einfach ET der Felge minus ET 11 = Maximal mögliche Spurverbreiterung
Zum Beispiel:
ET 36 (Felge) - ET 11 (Grenzwert) = 25 mm maximale Spurverbreiterung.
Du kannst dann rein theoretisch 25 mm pro Seite drauf machen.
Entsprechende Freigängigkeit vorausgesetzt.
Und gnädiger TÜV-Prüfer.
Alles was darüber hinaus (breiter) wird muss mit einem gesonderten Achsfestigkeitsgutachten abgedeckt werden.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		was für eine ET haben die 15er?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Zum Tüv musst du definitiv
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das muss ich mal nachgucken, weis das so nicht...
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das muss ich mal nachgucken, weis das so nicht...