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27.06.2010, 18:27
Hey liebe Leute.
Will mir halt hinten ne Spurverbreiterung hinten drauf machen.
Wie breit soll das denn sein, damit das mit 195/40 R 14 geil aussieht? Reichen da 2cm?
welche muss man eintragen lassen (Alle oder?!) und ab welcher breite muss man die Flügel richtig viel verbreitern?
Und... kann ich so viele Federwegsbegrenzer einbauen wie ich will? also das der Reifen beim Eintauchen nicht den kotflügel berührt wenn der Reifen weiter raus steht als der kotflügel.
Danke im vorraus
Und nicht vergessen...
Plus an Masse, das wird Klasse, und (Schwarz ist Rot) und (Plus ist Minus)
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Wie viele cm du benötigst und verbauen kannst ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Wichtigsten Faktoren sind allerdings die breite der Felge und die ET, bei 195/40 R14 gehe ich mal von einer Felge mit 14x7 aus.
Was Die Federwegs Begrenzer angeht, solltest du so wenige wie möglich verwenden, im Idealfall, sogar mit der "Serie" auskommen.
Ein U-Boot und Windows habe eins gemeinsam. Mach ein Fenster auf - und schon haste das Problem.
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Alsoooo...
Aufgrund der Reifengröße geh ich einfach mal davon aus, dass deine Felge die T-Line in 6,5x14 J ist.
Diese hat die ET 23
Der Twingo hat, wie man in sämtlichen Gutachten nachlesen kann, eine ET-Grenze von +11
Das bedeutet du kannst MAXIMAL 12 mm die Spur verbreitern. Alles was darüber hinaus geht wird dir kein TÜV eintragen.
Und ja, es muss jede Spurverbreiterung eingetragen werden, es sei denn sie hat eine ABE, die dann allerdings nur für die Serienbereifung gilt, sprich die Stahlfelgen mit 145/70 drauf. Was bei dir ja nicht der Fall ist...
Um deine Fragen zu beantworten, was du auch selbst hättest können, wenn du im Forum gesucht hättest:
- 2 cm, wie eben erklärt, kannst du knicken. Es sei denn du meintest 2 cm auf die ganze Achse verteilt. Das wären 10 mm pro Seite und das würde GESETZLICH hinhauen. Allerdings heisst das nicht, dass das Rad dann noch freigängig sein wird, was dir dein TÜV aber bei der Abnahme zeigen/sagen wird.
- Ob du den Kotflügel ziehen musst sagt dir dein TÜV. Auch um wieviel.
- Dass der Reifen weiter raussteht als der Kotflügel wird nicht passieren, da nicht erlaubt.
- Federwegsbegrenzer darfst du nicht so viele reinhauen wie du willst, da das Auto einen Restfederweg haben MUSS. Auch hier sagt dir dein TÜV-Prüfer wieviel Begrenzer du reinmachen darfst, falls nötig.
Mein Rat:
Hol dir 10 mm Scheiben pro Seite (längere Radschrauben nicht vergessen), mach die dran, dann wipp mal schön hinten am Kofferraum und guck ob und wo er schleift. Dann entsprechend das Schleifen abstellen und ab zum TÜV.
Dieser wird mit Sicherheit (!!!) noch was zu meckern haben. Das dann auch wiederum richten, wieder hinfahren, eintragen lassen und freuen.
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Also spurplatten müssen auf jedenfall rauf ? habe 195 /45 /14 Gibt es irgendwo eine Anleitung für Kanten umlegen?Suche andauernd aber finde nichts mehr .
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Wie Spurplatten müssen auf jeden fall rauf...^^
Müssen sie nicht?!^^
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Also ich hab 195/40 R 14 drauf, und ich brauch keine Spurverbreiterung das es "geil" aussieht...
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit,
mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann...
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Was ja wiederum pure Geschmackssache ist...
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Leute es geht nur darum das ich fahren darf und es eingetragen bekomme ^^ ich bitte euch .Ist mir egal wenn er nicht wie ein Panzer aussieht er soll fahren ,und mich glücklich machen.
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(27.06.2010, 23:00)Svenle schrieb: Alsoooo...
Aufgrund der Reifengröße geh ich einfach mal davon aus, dass deine Felge die T-Line in 6,5x14 J ist.
Diese hat die ET 23
Der Twingo hat, wie man in sämtlichen Gutachten nachlesen kann, eine ET-Grenze von +11
Das bedeutet du kannst MAXIMAL 12 mm die Spur verbreitern. Alles was darüber hinaus geht wird dir kein TÜV eintragen.
Und ja, es muss jede Spurverbreiterung eingetragen werden, es sei denn sie hat eine ABE, die dann allerdings nur für die Serienbereifung gilt, sprich die Stahlfelgen mit 145/70 drauf. Was bei dir ja nicht der Fall ist...
Um deine Fragen zu beantworten, was du auch selbst hättest können, wenn du im Forum gesucht hättest:
- 2 cm, wie eben erklärt, kannst du knicken. Es sei denn du meintest 2 cm auf die ganze Achse verteilt. Das wären 10 mm pro Seite und das würde GESETZLICH hinhauen. Allerdings heisst das nicht, dass das Rad dann noch freigängig sein wird, was dir dein TÜV aber bei der Abnahme zeigen/sagen wird.
- Ob du den Kotflügel ziehen musst sagt dir dein TÜV. Auch um wieviel.
- Dass der Reifen weiter raussteht als der Kotflügel wird nicht passieren, da nicht erlaubt.
- Federwegsbegrenzer darfst du nicht so viele reinhauen wie du willst, da das Auto einen Restfederweg haben MUSS. Auch hier sagt dir dein TÜV-Prüfer wieviel Begrenzer du reinmachen darfst, falls nötig.
Mein Rat:
Hol dir 10 mm Scheiben pro Seite (längere Radschrauben nicht vergessen), mach die dran, dann wipp mal schön hinten am Kofferraum und guck ob und wo er schleift. Dann entsprechend das Schleifen abstellen und ab zum TÜV.
Dieser wird mit Sicherheit (!!!) noch was zu meckern haben. Das dann auch wiederum richten, wieder hinfahren, eintragen lassen und freuen.
Du redest immer sagt dir der TüV .Ich kann schlecht hinfahren mit dem Montierten reifen ,und dort alles zeigen vor den änderungen .Dann schrotte ich mein Auto ^^
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(28.06.2010, 22:07)Svenle schrieb: Warum das denn?!
Du meintest immer Tüv fragen usw.Denk mal tüv kann schlecht sagen ach sie haben einen Twingo .Sie müssen das und das ändern.
Also die sache mit den Spurplatten ist nur Quatsch wie ich gehört habe(nur für optik).Wie sieht es mit rest aus?Hab 8j 15 hintne mir wurde im Forum gesagt ich muss bei 7j 24 vorne nichts machen aber hinten Radläufe ziehen .Ist das wahr oder wieder mal verkehrt ,man beachte Auto ist 40/40 Tiefer.
(28.06.2010, 22:07)Svenle schrieb: Warum das denn?!
Weil ich bis auf den Weg dahin 10km meine Reifen abgeschliffen habe oder aufgerissen.Wenn da was nicht stimmt.
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er hat doch gesagt, drauf machen, und im kofferraum hin und her schütteln den wagen, dann sollte man sowas ansich hören,
und der tüv - sofern da jemand vernünftiges ist - muss dir selbst verständlich sagen, dass und dass darfst du - und das nicht.
aber ansich - kannst du dir das alles auch selbst beantworten - in dem du mal abes von felgen / reifen und renault durchliest - da steht meistens drin, was man darf und was nicht..
also drauf ziehn zum tüv damit und dann wird er dir sagen, was du darfst und was nicht - wenn du, ich sags mal vorsichtig " zu faul " bist, selbst nach zu gucken.
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(29.06.2010, 07:29)phillybilly schrieb: er hat doch gesagt, drauf machen, und im kofferraum hin und her schütteln den wagen, dann sollte man sowas ansich hören,
und der tüv - sofern da jemand vernünftiges ist - muss dir selbst verständlich sagen, dass und dass darfst du - und das nicht.
aber ansich - kannst du dir das alles auch selbst beantworten - in dem du mal abes von felgen / reifen und renault durchliest - da steht meistens drin, was man darf und was nicht..
also drauf ziehn zum tüv damit und dann wird er dir sagen, was du darfst und was nicht - wenn du, ich sags mal vorsichtig " zu faul " bist, selbst nach zu gucken. ok thx also Kanten muss ich sowieso umlegen wenn ich auch nicht weiß welche Kanten genau gemeint sind.(Finde Anleitung nicht mehr).Werkzeug ,flex usw habe ich ja alles da .Will nicht alles machen lassen ,sondern auch was selber machen bin ja nicht Reich^^.
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Welche Kanten.. *seufz* Pack die Räder drauf und guck, wo es schleift! Dann wirst du schon rausfinden, welche Kanten. Ist doch selbsterklärend. Wenn was nicht passt, musst du es passend machen durch umlegen, wegschneiden, wie auch immer.
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Also Jungs .. mal ganz ehrlich, wenn man hier Hilfe sucht und ständig neue Fragen hat sollte man auch nicht gleich zickig werden wenn man den Verstand nicht gefunden hat und es nach mehrfachen Erklärungen nicht rallt.
Die Leute die es Dir hier so oft versucht haben zu erklären, wissen schon wo von sie sprechen .. also nimm dir auch man die Zeit und lies es Dir durch und versuch es mal umzusetzen
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