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gestern ist mir so ein depp in´s auto gefahren.
Wenn nun die rep.kosten den wert übersteigen, darf ich es trotzdem reparieren lassen?
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Wenn der Gutachter eine Reparaturfreigabe gibt, ja.
Bis ca. 120% tut er das auch.
Danach bitte sofort ein (günstiges) Ersatzteil auf Rechnung kaufen.
Damit gilt die Reparatur als begonnen.
Bei nicht begonnener Reparatur kann dich die generischer Versicherung sonst zwingen, das Auto an einen dritten zu verkaufen, oder erhebliche Abzüge von der Schadenssumme machen.
Hört sich für mich fast ungesetzlich an, ist es aber leider nicht.
Hintergrund
Zur Schadenminimierung stellen die Versicherungen Totalschadenfahrzeuge in Börsen ein, wo diese dann versteigert werden.
Als Geschädigter muss man dann an den Gewinner der Auktion verkaufen oder die auf Differenz zwischen dem vom Gutachter ermittelten Reparaturwert abzüglich erfolgreiches Gebot verzichten.
Das kann eine ganze Menge sein, in meinem Fall, den ich gewonnen habe (Ersatzteilkauf, Versicherung hat eine Woche vor Prozessbeginn einen Rückzieher gemacht), waren es deutlich mehr als 1.000 Euro.
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ich hatte auch einen unfall danach war meiner leider wirtachaftlicher total schaden.... restwert 30€.... habe denen aber gesagt das ich ihn behalten will also haben sie mir die 30€ von der schadens summe abgezogen und es ist meiner geblieben.... rep.kosten haha 60€ neuer kofferraumdekel...
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