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Soweit ich das weiß, ist das nicht zugelassen, wenn der Wagen das nicht vom Werk aus hat, aber dann im Glas eingearbeitet.
Ein Arbeitskollege von mir hatte sich vor knapp 3 Monaten einen BMW E46 geholt und da waren die Seitenscheiben zu 15% getönt und die musste er raus machen.
Nach meinem Wissensstand, darf man das nicht, da diese beiden Scheiben wie die Frontscheibe wichtige Blickfelder im Straßenverkehr sind und ich auch glaube das die Polizei dich erkennen können muss.
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Klingt ja echt nicht übel, kannst du ein Paar Infos geben wenn du da warst?
Vor allem Preise wären da Interessant
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Also so weit ich weis ist ein gewisser prozentsatz drin. Aber nur dann im sogenannetn halb mond, kommplet tönen der scheibe ist nicht zulässig leider
Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften!
Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!
Lg
Sebastian89
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der gelbe clio war ringsherum gelb getönt und zwar komplett,so wie es wolda schon geschrieben hatte mir hatte der besitzer sogar was von 1500 euro erzählt.
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Die Front mit 30%?
Und wovon träumst du Nachts?
Lese mal das hier:
http://scheibentoenen.net/?site=own/own&nr=42
Und das ist ein Anbieter.
Wenn du zwischen den Zeilen lesen kannst, bedeutet das nichts anderes, als dass das nicht legal möglich ist.
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ok, das ist doch mal eine aussage.
hat mich auch nur erstmal interessiert, wollte das nicht um jeden preis machen und erst recht nicht, wenns illegal ist.
habe dem tüv vorgestern mal eine nachricht geschrieben um zu hören, was die dazu sagen.
sobald ich eine antwort habe, poste ich sie hier mal.
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@ Broadcasttechniker
in deinem Beispiel handelt es sich allerdings um Folie
"Wir bieten ihnen als einziges Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit ihre Fahrzeugscheiben auch im vorderen Bereich auf legalem weg zu tönen."
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Du hast aber immer noch nicht genau genug gelesen.
Der Twingo hat ab Werk getönte Seitenscheiben (grünlich).
Zitat:Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt
1. zum erlöschen des Versicherungsschutzes
2. zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
3. bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs
Alles klar?
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Hmm..
also wenn ich mir meine Seitenscheiben so anschaue, sehe ich da 0 Tönung
"die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein."
und selbst wenn sind das nie im Leben 30% Tönung
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Fahr die Scheiben mal halb runter und schau durch und drüber.
25% sieht man ohne Referenz überhaupt nicht.
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Vorne sind nur 10% möglich,zB.als blendstreifen.
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ich krame das alte thema mal wieder aus, weil wir beim tuner (der einzeleintragungen macht) nochmal nachgefragt haben.
schön wär das alles mit sicherheit, aber er meinte schon, wenn es legal wäre, würde er nur mit schwarzen scheiben herumdüsen.
also: es ist und bleibt illegal! das man es trotzdem manchmal beoachten kann, macht es nicht legaler. in paderborn sieht man manchmal welche, aber das könnten dann zum beispiel engländer sein, wo das schon wieder anders aussieht...