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Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TTT - 11.09.2010 Habe das jetzt schon bei einigen Autos gesehen (Zugegeben, manche waren englische) aber wundere mich jedes Mal, ob das zugelassen ist, die vorderen Seitenscheiben, genau wie die hinteren mit Tönungsfolie schwarz zu tönen. Wisst ihr da vielleicht was zu? Hier mal ein Beispielbild, das ich eben noch bei ebay gefunden habe: Twingo bei ebay Bekommt man sowas in Deutschland über den TÜV, also eingetragen, oder ist sowas sogar mit einer ABE abgedeckt? Was müsste man wohl beachten (2 Außenspiegel...)? Danke schonmal für Antworten! RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Harper - 11.09.2010 Soweit ich das weiß, ist das nicht zugelassen, wenn der Wagen das nicht vom Werk aus hat, aber dann im Glas eingearbeitet. Ein Arbeitskollege von mir hatte sich vor knapp 3 Monaten einen BMW E46 geholt und da waren die Seitenscheiben zu 15% getönt und die musste er raus machen. Nach meinem Wissensstand, darf man das nicht, da diese beiden Scheiben wie die Frontscheibe wichtige Blickfelder im Straßenverkehr sind und ich auch glaube das die Polizei dich erkennen können muss. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Wolda - 11.09.2010 Meines Wissens darf man die Front- und vordere Seitenscheiben bis zu 25 oder 30% tönen - jedoch nicht mit Folie (bei nem Unfall bekommt man sonst nicht ohne weiteres die Scheiben raus geschlagen). Das Ganze geschieht dann mit Fluten (ähnlich dem Lasieren). Schaut z.B. so aus: ![]() Hab mal mit dem Besitzer gequatscht - der hat mal schlappe 1200 Euro für alle Scheiben liegen lassen. Das Ergebnis ist aber auf jeden Fall sau geil. Wohlgemerkt: Alles mit TÜV!!! Alle anderen Varianten sind im Rahmen der StVO leider nicht zulässig.... EDIT: Guckt mal hier: http://ohnefolie.de/main/ Ich glaub ich fahr mal vorbei - sind ca. 15 km von mir ![]() RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TobY87 - 11.09.2010 Klingt ja echt nicht übel, kannst du ein Paar Infos geben wenn du da warst? Vor allem Preise wären da Interessant RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Sebastian89 - 12.09.2010 Also so weit ich weis ist ein gewisser prozentsatz drin. Aber nur dann im sogenannetn halb mond, kommplet tönen der scheibe ist nicht zulässig leider RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - motosnoop - 12.09.2010 der gelbe clio war ringsherum gelb getönt und zwar komplett,so wie es wolda schon geschrieben hatte mir hatte der besitzer sogar was von 1500 euro erzählt. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Broadcasttechniker - 12.09.2010 Die Front mit 30%? Und wovon träumst du Nachts? Lese mal das hier: http://scheibentoenen.net/?site=own/own&nr=42 Und das ist ein Anbieter. Wenn du zwischen den Zeilen lesen kannst, bedeutet das nichts anderes, als dass das nicht legal möglich ist. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TTT - 12.09.2010 ok, das ist doch mal eine aussage. hat mich auch nur erstmal interessiert, wollte das nicht um jeden preis machen und erst recht nicht, wenns illegal ist. habe dem tüv vorgestern mal eine nachricht geschrieben um zu hören, was die dazu sagen. sobald ich eine antwort habe, poste ich sie hier mal. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TobY87 - 13.09.2010 @ Broadcasttechniker in deinem Beispiel handelt es sich allerdings um Folie "Wir bieten ihnen als einziges Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit ihre Fahrzeugscheiben auch im vorderen Bereich auf legalem weg zu tönen." RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Broadcasttechniker - 13.09.2010 Du hast aber immer noch nicht genau genug gelesen. Der Twingo hat ab Werk getönte Seitenscheiben (grünlich). Zitat:Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt Alles klar? RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TobY87 - 13.09.2010 Hmm.. also wenn ich mir meine Seitenscheiben so anschaue, sehe ich da 0 Tönung "die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein." und selbst wenn sind das nie im Leben 30% Tönung RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Broadcasttechniker - 13.09.2010 Fahr die Scheiben mal halb runter und schau durch und drüber. 25% sieht man ohne Referenz überhaupt nicht. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - leodruecker - 14.09.2010 Vorne sind nur 10% möglich,zB.als blendstreifen. RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - TTT - 19.02.2011 ich krame das alte thema mal wieder aus, weil wir beim tuner (der einzeleintragungen macht) nochmal nachgefragt haben. schön wär das alles mit sicherheit, aber er meinte schon, wenn es legal wäre, würde er nur mit schwarzen scheiben herumdüsen. also: es ist und bleibt illegal! das man es trotzdem manchmal beoachten kann, macht es nicht legaler. in paderborn sieht man manchmal welche, aber das könnten dann zum beispiel engländer sein, wo das schon wieder anders aussieht... RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - Shaggys - 19.02.2011 so da muss ich wiedersprechen ich hatte vor 1 monat einen E36 gekauft und wieder verkauft ![]() da waren die vorderen seitenscheiben auch getönt und es war sogar eingetragen im Fahrzeugschein ![]() ich versuche mal den neuen Käufer zu erreichen damit ich eine kopie hier reinposten kann. |