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hallo leute,habe schon gelesen das wenn man die rückbank ausbaut sie austragen lassen muß,nun wollte ich mal nachfragen wie es von statten geht,muß ich dann zum tüv und der trägt sie mir aus,oder gibt er mir eine bestätigung und muß damit zum straßenverkersamt die es mir in die papiere eintragen
ich dank schon mal allen
GRUß REINER
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Du fährst zum Tüv, er erstellt ein Gutachten und dann müsstest du zur Zulassungsstelle um den schein entsprechend ändern zu lassen. So wurde mir das Mal erzählt.
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soweit ich weiß, wird nichts mehr in die neueren fahrzeugscheine eingetragen, du bekommst sowas wien gutachten vom tüv. so wars zumindest bei meinen felgen und meinem fahrwerk..
am besten, ich weiß hört sich doof an und sone standart antwort^^, fahr zum tüv und frag nach =)
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Soweit ich weiß, muss man dei Rückbank nur austragen lassen wenn die Hinteren Sicherheitsgurte ausgebaut werden.
Also wenn du nur die Bank ausbaust und die Gurte drin läßt,...
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Reiner was hast du den jetzt wieder vor ?
willst du ihn zum Cabrio umbauen ?
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DA JA VIELE HIER KEINE BANK DRIN HABEN;HABE ICH GEDACHT DAS MAN MIR HELFEN KANN ;DA ES ABER NICHT DER FALL IST FAHRE ICH ZUM TÜV UND WERDE MICH DA ERKUNDIGEN
@ ARNNO ICH WERDE NOCH NICHTS VERRATEN IST EINE KOSTENFRAGE ;KANN AUCH NOCH DAUERN;
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hallo
also bei mir war es so. die rücksitzbank und gurte sind rausgekommen. dann musste ich zum TÜV und mir nen schein erstellen lassen das ich jetzt nur noch nen 2-sitzer habe und das die rücksitzbank ordnungsgemäß ausgebaut ist. mit dem schein musste ich zum straßenverkehrsamt und dort wurden im fahrzeugschein die sitzplätze von 4 auf 2 umgeändert. ich meine das hat damals 60-80euro gekostet. ich weiss aber nicht mehr genau da es schon zu lange her ist.
die gurte müssen aber auch raus. wenn die gurte noch drin sind und du nicht gerade nen carhifiausbau oder sowas hinten drin hast dann brauchst du die rücksitzbank nicht austragen lassen. die könntest du ja auch mal eben rausgenommen haben um was zu transportieren.
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oh man, ich habe ja meine bank auch draussen, MUSS ich zum TÜV und es austragen lassen? (Anschaller sind auch ab)
mfg
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Also normaler weise nicht!Wenn du die Sitzbank ausgebaut hast kannst du die Gurte auch ausbauen musst es auch nicht beim Tüv austragen lassen nur wenn Sitze drin sind müssen Gurte vorhanden sein.darfst halt dann bei ausgebauter Sitzbank natürlich keinen mitnehmen.
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hallo
sobald die gurte draußen sind muss man die sitze austragen lassen. die anzahl der sitzplätze im fahrzeugschein entspricht nicht mehr dem istzustand vom fahrzeug und somit bist du ohne betriebserlaubnis unterwegs. zumindest laut gesetzgeber. das ohne sitze auch keiner mehr drin sitzen kann interessiert die nicht solange sie im fahrzeugschein drin stehen müssen die da sein inclusive gurte.
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Hmmm na super, das heisst mehr oder weniger ich fahre ohne versicherungsschutz oder wie darf ich das jetzt verstehen?
mfg
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(09.09.2010, 11:01)star_buck schrieb: Hmmm na super, das heisst mehr oder weniger ich fahre ohne versicherungsschutz oder wie darf ich das jetzt verstehen?
mfg
so ist es !
Aus meiner Jungend kenne ich das nur zu Gut,ich hatte auch die Sitzbank ausgebaut und mit Lautsprechern Vollgeknallt
Und es muss eingetragen BZW ausgetragen werden
Zitat aus dem Fahrzeugschein
Sitzbank entfernt >> Zweisitzer
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-.- jetzt darfste nicht mal was ausbauen ohne es ein bzw. austragen zulassen.
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so sind unsere Lieben Behörden nunmal...
Aber wenn du sie Nur ausgebaut hast und dafür nichts anderes eingebaut hast...wird die Rennleitung nichts Dagegen haben,erst wenn du die Hintere Gurte ausgebaut hast wird es Böse
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dann bau ich die gurte halt wieder rein.......anstatt rückbank steht da nur die Anlage.....dann könnten die mir ja rein theoretisch nichts oder?
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