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Intra T-Line eintragung?
#1
Hallo Leute habe mir dieses Teilegutachten besorgt und da steht man muss bei reifengröße 175/50/R13 Auflagen 1-13 beachten.

So check ja eh schon den größten Teil nicht was man da alles abfelxen etc soll aber unter Auflage 2 das wenn man änderung am Fahrwerk vornimmt erlischt die Betriebserlaubnis nach § so und so und man muss dann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zuständigen Zulassungsstelle beantragen....

So meine Frage ich baue die Felgen jetzt an und setzte gleichzeitig die Tieferlegungsfedern ein damit erläscht dann meine Betriebserlaubnis oder wie??

Vielen dank im voraus für hilfe....

Lg
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#2
Das sollte eigendlich nicht der fall sein weil da ja die gutachten hast
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#3
Okay danke dir Smile

Ist etwas unverständlich geschrieben in diesem Teilegutachten.

175/50 kriegt man aber ohne Probs eingetragen oder??
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#4
also das mit dem keien Prob. kriegen.. ist schwachsinn.. die Polizei kann dir was, wenn du die sachen einbaust und du damit auf öffentlichen straßen fährst. sie drücken dnan zwar ein auge zu, wnen du sagst du bist auf dem weg.. zum Tüv. aber sag das mal wenn es sonntag abends ist... also musst du wissen aber so ganz ohne Probleme ist das nicht..

zu dne felgen:
ichg habe gehört das es genau bei dennen 13zöllern Intra's mit 175er bereifung prob's gäbe...

gruß
Marcelo
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#5
Naja es gibt bei manchen Prüfern probleme, aber meiner hat das einfach so eingetragen, der hat noch nicht einmal geguckt, ob ich das Handbremsseil und die Kante umgelegt habeVery HappyVery Happy
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#6
(03.06.2010, 17:33)ReDTwingO schrieb: Hallo Leute habe mir dieses Teilegutachten besorgt und da steht man muss bei reifengröße 175/50/R13 Auflagen 1-13 beachten.

So check ja eh schon den größten Teil nicht was man da alles abfelxen etc soll aber unter Auflage 2 das wenn man änderung am Fahrwerk vornimmt erlischt die Betriebserlaubnis nach § so und so und man muss dann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zuständigen Zulassungsstelle beantragen....

So meine Frage ich baue die Felgen jetzt an und setzte gleichzeitig die Tieferlegungsfedern ein damit erläscht dann meine Betriebserlaubnis oder wie??

Vielen dank im voraus für hilfe....

Lg

Hallo
Also wenn du die Tieferlegung eingebaut hast. Dann wie im Gutachten geschrieben, die Bremsseile hinten unter die Achse gelegt hast.
Hier mal ein Bild nach dem "Umlegen":
[Bild: twingo-10155121941-rFr.jpg]

Und die Radlaufkanten hinten angelegt oder Abgeflexst hast. Bild nach Kanten anlegen:
[Bild: twingo-10155122115-6Gp.jpg]
Vergesse nicht die Kanten zu versiegeln, sonst Rostet es bald.

Wenn du das gemacht hast , fähst du am besten zum Spureinstellen und dann mit allen Gutachten zum TÜV und läßt den Umbau abnehmen.
Laut Gutachten müsstest du in verbindung mit den 175/50 13 noch eine Tachoangleichung machen. Habe hier schon häufiger gelesen, das den TÜV das wohl selten Interessiert.

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#7
MC Twingo ich will net ohne Tüv fahren Smile

Danke euch allen super nett aber welche kante genau erkenne das nicht richtig ??

Achso wenn ich die 175 fahre muss ich angleichen und bei 185 nicht oder was??
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#8
(04.06.2010, 18:46)ReDTwingO schrieb: MC Twingo ich will net ohne Tüv fahren Smile

Danke euch allen super nett aber welche kante genau erkenne das nicht richtig ??

Achso wenn ich die 175 fahre muss ich angleichen und bei 185 nicht oder was?

Laut Gutachten musst du bei den 185/55 R13 keine Tachoangleichung machen.
Kannst es ja mal selber testen.
Schaue mal hier nach:
http://reifen.twingotuningforum.de
Wenn du da die 175iger den Originalreifen gegenüberstellst. Wirst du sehen das die abweichung größer ist, als wenn du die 185iger eingibst. Der Abrollumfang vom 185/55 ist größer als der vom 175/50 und deswegen näher am Original.

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