03.06.2010, 17:33
Hallo Leute habe mir dieses Teilegutachten besorgt und da steht man muss bei reifengröße 175/50/R13 Auflagen 1-13 beachten.
So check ja eh schon den größten Teil nicht was man da alles abfelxen etc soll aber unter Auflage 2 das wenn man änderung am Fahrwerk vornimmt erlischt die Betriebserlaubnis nach § so und so und man muss dann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zuständigen Zulassungsstelle beantragen....
So meine Frage ich baue die Felgen jetzt an und setzte gleichzeitig die Tieferlegungsfedern ein damit erläscht dann meine Betriebserlaubnis oder wie??
Vielen dank im voraus für hilfe....
Lg
So check ja eh schon den größten Teil nicht was man da alles abfelxen etc soll aber unter Auflage 2 das wenn man änderung am Fahrwerk vornimmt erlischt die Betriebserlaubnis nach § so und so und man muss dann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zuständigen Zulassungsstelle beantragen....
So meine Frage ich baue die Felgen jetzt an und setzte gleichzeitig die Tieferlegungsfedern ein damit erläscht dann meine Betriebserlaubnis oder wie??
Vielen dank im voraus für hilfe....
Lg