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K&N 57i eure Meinungen
#16
Ist doch nun egal, jeder hat seine Meinung hierzu abgegeben. Wenn er einen Prüfer kennt, der ihm das abnimmt, ist es für ihn erstmal egal. Er hat halt Glück gehabt

Ich würde mich auch mehr auf einen TÜV Prüfer verlassen als auf einen Beamten! Sollte ein Beamter jedoch Probleme damit haben, bekommt er eine Auflage, zahlt 10€ und geht damit wieder zu seinem Prüfer...
Es ist doch keinesfalls eine Schande, dass irgendwann mal jemand kommt der etwas besser weiß?! Wink
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#17
also wenn der luftfilter im fahrzeugschein eingetragen ist, dann ist es immer noch möglich (bei den alten modellen) zu sagen, dass die eintragung vor 2000 gemacht wurde und damals noch mit gutachten gültig war.
diese eintragungen haben nämlich ihre gültigkeit behalten und im fahrzeugschein steht nunmal kein datum zu jeder eintragung.
so lässt sich das ganze womöglich auch noch umgehen.
ansonsten ist man mit einer eintragung aber auch bei einem polizisten, wenn man sich korrekt verhält und keinen erbsenzähler vor sich hat, schonmal auf der guten seite.
wir haben bis heute keine schlechten erfahrungen gemacht und fahren auch seit knapp einem jahr mit dem 57i und fächerkrümmer und bastuck und dem ganzen spaß rum, also leise sind wir da auch nicht. dazu muss man sagen, dass wir jetzt auch seit einem halben jahr den wagen in paderborn bewegen und hier sind die wohl auch sehr scharf auf sowas und es kam bis jetzt noch nichts.

also macht euch nicht alle so verrückt! ohne eintragung würde ich das allerdings auch nicht fahren wollen, da mir das risiko dann zu groß wäre, erwischt zu werden und mein auto stilllegen zu lassen.
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#18
wisst ihr was mir am meisten aufn keks geht?!
das halbwissen mancher leute die dann ohne große ahnung einfach irgendetwas rausposaunen
ich hab nen baujahr 2001 und es ist alles eingetragen und ohne irgendwelche probleme!!!
und da ich just von der HU komme, gibs bei mir überhaupt keine probleme, ganz im gegenteil!hab sogar frisch meine DUPLEX anlage in kombi mitm LUFFI eingetragen bekommen!
und ich fahre nicht illegal oder was weiß ich was...und ich werde locker 2 mal im monat angehalten!das kommt noch hinzu und nie hat irgendwer was gesagt von den grün weißen
und mein TÜVLER raucht nichts oder sonst irgendetwas,also ganz locker bleiben!
wie mich sowas echt aufregt!
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#19
ich sag nur halbwissen schützt vor strafe nicht. Deine eintragung ist und bleibt ungültigIts Ok
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#20
(10.05.2010, 16:14)nilst1987whv schrieb: ich hab nen baujahr 2001 und es ist alles eingetragen und ohne irgendwelche probleme!!!
und da ich just von der HU komme, gibs bei mir überhaupt keine probleme, ganz im gegenteil!hab sogar frisch meine DUPLEX anlage in kombi mitm LUFFI eingetragen bekommen!
und ich fahre nicht illegal oder was weiß ich was...und ich werde locker 2 mal im monat angehalten!das kommt noch hinzu und nie hat irgendwer was gesagt von den grün weißen
und mein TÜVLER raucht nichts oder sonst irgendetwas,also ganz locker bleiben!

Bedenke bitte hier geht es um den für den 16V. Das Kit für den normalen gibt es mit Tüv aber nicht für den 16V.
Und was noch dazu kommt es handelt sich dabei um einen offenen.

Und was ich auch noch gesehen habe, aber ob das stimmt ist die andere frage ist das hier

"Auflagen TÜV: bei Fahrzeugen, die nicht bereits serienmäßig mit einer Schallschutzmatte unter der Motorhaube ausgerüstet sind, muss diese nachgerüstet werden"
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#21
@nilst:
mal ganz ruhig bleiben und nicht gleich "aufregen"!
das mit dem halbwissen bist schließlich du: nur weil nichts passiert, heißt das nicht, dass die eintragung und der ganze einbau koscher sind.
weiß ja nicht was für einen luftfilter du verbaut hast, aber alleine vom baujahr her ist der offene luftfilter ohne geräuschgutachten "legal" nicht einzutragen.
das er eingetragen ist, macht wie geschrieben, natürlich alles einfacher, aber das heißt nicht, dass dir niemand was kann. wenn der wagen zu laut ist, dann ist der wagen nunmal zu laut und kann dir stillgelegt werden!

man kann mit tüv-prüfern nunmal auch glück und pech haben, dafür müssen die nicht drauf sein. manche lassen sowas durchgehen, oder wissen es nicht besser, andere schicken dich vom hof...

PS: dass du mindestens 2x im monat angehalten wirst, halte ich auch mal für ein gerücht...
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#22
lol das hälste für nen gerücht?fahr mal bei uns aufn mäcäs parkplatz drauf...
und dann steh da mal und schwupps haste sie am hintern kleben und jedesmal regen sie sich aufs neue auf das sie mir nichts können
und da ich jedes wochenende den autoskooter in ner anderen stadt abbaue, komme ich automatisch in verkehrskontrollen, bezüglich alkohol und dann wird auch nach papieren geschaut

und der rest ist legal da könnta sagen wasa wollt!bin heute extra noch mal beim tüv gewesen und da hat der sachverständige sich das nochmal angeschuat und es ist weder zu laut noch iwas wackelig oder sonst was...

und auserdem ob ich nun laut musik anhab oder nen lauten auspuf(der nich mal laut ist), was macht das fürn unterschied

und meiner ist nach wie vor nen 16 V und offen ist mein luffi auch sonst würd ich hier gar nicht erst schreiben!
weil solche austausch dinger sind ja maal fürn popo...
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#23
hi
Es gibt doch auch K&N Sportluftfilter wo legal sein soll.Wenn ich mir denn hinmache +den silbernen Kaltluft schlauch(damit die luft besser gekühlt wird )dann müsste das doch was bringen oder?Wenn es so weniger verbrauch oder paar PS mehr bringt würde ich es nehmen.
mfg deschner
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#24
klar würde es was bringen, wenn du dein steuergerät auf die veränderte situatuion anpassen lässt Smile

ansonsten bringt ein filter nicht wirklich was, ausser die pure einbildung das die Mühle schneller läuft, weil der sound lauter ist
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#25
Hi also ich fahre einen 16v Bj.2004,ich habe das K&N 57i kit,wo der ganze luftfilterkasten wegkommt und ne box in carbonoptik angeschraubt wird davor sitzt dann der offene luftfilter.
als ich meinen kleinen neu gekauft hatte war er schon mit ner sebring ausgestattet.
irgendwann 2004-2005 wurde verboten luffi +auspuff,ich habe das kit noch vor dem verbot eintragen lassen,ohne probleme,ich muß auch keine angst haben es wieder ausbauen zu müssen!
beim tüv wurde gesagt das das "altenrecht"bestehe.
alles was später eingetragen wurde hat natürlich keinen bestand,man kann sich diese kombis auch heute noch eintragen lassen,nur muß dann eine geräuschmessung gemacht werden,und bestanden werden!

ist halt so in etwa wie mit alten motorrädern,die dürfen auch noch ordentlich rabatz machen,je nach baujahr.

Also ich bin auf jedenfall LEGAL unterwegs,weil ich es vor der Gesetzesänderung eintragen ließ.

Und er macht schon ordentlich lärm,da er bei mir durch ne mini cooper hutze schnorcheln kann.
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#26
aber das habe ich auh ahon gehört. Das mann mit dämmwatte im motorraum die geräusche mondwrn kann und ihn so eingetragen bekommen
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#27
aber nicht in verbindung mit nem auspuff....
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#28
doch bis zu zur gesetzänderung war die kombi ohne probleme eintragbar und völlig legal!
Hier mal nen Bild vom Twingel,durch die Hutze kann man schön den K&N erkennen.
[Bild: dsc00067s.jpg]

Uploaded with ImageShack.us
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#29
Kann man jetzt immer noch eingetragen kriegen aber wer hat Lust eine amtliche Geräuschpegelmessung für mehrere hundert Euro machen zu lassen?
[Bild: fertigKopie222.png]
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#30
hab mal gegoogelt und wenn man es heutzutage eintragen lassen würde wäre halt geräuschmessung notwendig kostenpunkt zwischen 140,- und 250 ,- euro.
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