04.02.2009, 12:07
[b]Ja versteh ich auch nicht das ganze. Gewindefahrwerk ist schon wieder fast hochgeschraubt, hab nochmal nachgesehen im gutachten und jetzt sagt mir mal eure meinung dazu weil ich schon denke das die Tüver heute und gestern nur auf zahlen geguckt haben. Da drin steht folgendes:
Die Freigägngigkeit der Serien-Rad-Reifen-Kombination war bei der Typprüfung des Fahrwerks bis 155/65 R14 (gemessene Reifenbreite 165mm) auf ET 36mm gewährleistet. Bei allem darüberliegenden Serien-Rad-Reifen-Kombination aund allen, auch bereits eingetragenen bzw. freigegebenen, Sonderrad-reifen-Kombination ist wegen der vergrößertren einfederwege an Achse 1 und 2 die Freigängigkeit neu zu Prüfen (Abnahme nach § 21 StVZO).
Das heißt bei mir jetzt das ich meine Serienbereifung (155/70 R13) Fahren darf bis zu dieser größe die hier steht(wenn der Abrollumfang passt). Entweder sind die voll dumm und haben nicht richtig gelesen oder ich bin der dumme und fass es falsch auf was da steht.
Die Freigägngigkeit der Serien-Rad-Reifen-Kombination war bei der Typprüfung des Fahrwerks bis 155/65 R14 (gemessene Reifenbreite 165mm) auf ET 36mm gewährleistet. Bei allem darüberliegenden Serien-Rad-Reifen-Kombination aund allen, auch bereits eingetragenen bzw. freigegebenen, Sonderrad-reifen-Kombination ist wegen der vergrößertren einfederwege an Achse 1 und 2 die Freigängigkeit neu zu Prüfen (Abnahme nach § 21 StVZO).
Das heißt bei mir jetzt das ich meine Serienbereifung (155/70 R13) Fahren darf bis zu dieser größe die hier steht(wenn der Abrollumfang passt). Entweder sind die voll dumm und haben nicht richtig gelesen oder ich bin der dumme und fass es falsch auf was da steht.
Bis bald.......
Euer BlueDevil84
Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
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