21.10.2015, 20:45
@ Onkel-Howdy: das was du sagst ist völlig richtig! Ich habe aber keine LED-Kennzeichenbeleuchtung aus einem anderen Fahrzeug oder anderen Nachrüstsatz verbaut, sondern mir eine LED-Ersatzlampe aus dem Zubehör besorgt, gegen die original R10W Stecksockellampe getauscht und in die original Fassung eingesetzt! Auf der Verpackung dieser LED wurde ausdrücklich darauf hingewiesen "Im Bereich der StVO nicht zugelassen!"
Vor zwei Jahren hatte ich die vergessen zum TÜV wieder auszubauen. Der Prüfer wollte von mir eine E-Nummer auf der Lampe sehen, hat sie aber nicht! Also wollte er mir mit der Begründung "Lichtquelle Kennzeichenbeleuchtung unzulässig" keine Plakette erteilen! Zum Glück hatte ich noch eine R10W in der Fahrertür zu liegen. Diese war zwar kaputt, aber so habe ich mit dem Hinweis "Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion" als geringen Mangel doch die Plakette bekommen! Das war aber bei der Dekra. Dieses mal war ich bei der GTÜ. Die Lichtkunktionen wurden nicht mal geprüft!
Vor zwei Jahren hatte ich die vergessen zum TÜV wieder auszubauen. Der Prüfer wollte von mir eine E-Nummer auf der Lampe sehen, hat sie aber nicht! Also wollte er mir mit der Begründung "Lichtquelle Kennzeichenbeleuchtung unzulässig" keine Plakette erteilen! Zum Glück hatte ich noch eine R10W in der Fahrertür zu liegen. Diese war zwar kaputt, aber so habe ich mit dem Hinweis "Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion" als geringen Mangel doch die Plakette bekommen! Das war aber bei der Dekra. Dieses mal war ich bei der GTÜ. Die Lichtkunktionen wurden nicht mal geprüft!