08.01.2015, 18:17
Das stimmt so auch nicht. Es muss nachgewiesen werden das das Teil ohne Zulassung maßgeblich für den Unfall zuständig ist. Eine Rückfahrleuchte kann dir deshalb höchstens als Unfallursache angekreidet werden wenn du zu dem Zeitpunkt rückwärts gefahren bist. Ein auspuff ohne Zulassung Beispielsweise kann dir auch nicht bei einem Unfall zum erlöschen der Versicherung führen.