20.12.2014, 11:08
(19.12.2014, 23:44)Drummermatze schrieb: Und wenn ich dem jetzt drauffahre und aussage dass mich die kennzeichenleuchte irritiert hat, weil sie so hell war, wars das mit dem versicherungsschutz.
Versicherungsschutz hat man zum Glück immer, die Haftpflicht kann einen jedoch in Regress nehmen - da gehts dann um maximal 5000 EUR.
Wenn man aber schon dabei ist solche Horror-Geschichten zu spinnen, dann kann man natürlich auch anregen, ob jemand, der sich von einer Kennzeichenbeleuchtung irritiert fühlt, grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Schließlich gibt es mitunter auch andere leuchtende Ablenkungen. Gerade z.B. die ganze blinkende und zum Teil superhelle Weihnachtsdeko. Und Schwups MPU und der Führerschein ist weg.
Aber ich versteh schon, worauf du hinaus wolltest: Es gibt Ärger, den man sich durchaus sparen kann!