19.12.2014, 21:58
(19.12.2014, 21:38)mecRS schrieb: das ist wie immer eine auslegungssache, und wenn die es komplett ausreizen, dann ist es eben mit einer mängelkarte nicht getan,
Ich weiss nicht wie weit man es bei einer Kennzeichenbeleuchtung ausreizen kann.
Die komplette Ausreizung wäre für mich Zwangsstilllegung. Dann wird die Karre vom Schlepper geholt und vom Prüf-Ingenieur begutachtet. Nach ein paar Wochen bekommt man diese dann wieder und darf alles bezahlen. Mägelbeseitigung, TÜV-Prüfung und Wiederzulassung kommt dann oben drauf.