19.12.2014, 21:48
nein, das ist bei der kennzeichenbeleuchtung nicht so, ein mangel ja, ein so großer, daß es zur sofortigen stillegung kommt - nein.
fahr doch mal ohne kennzeichenbeleuchtung, selbst dann bekommst du keine stillegung zustande.
selbst wenn mit den falschen lampen (kennzeichen) ein unfall passiert, kann sich die versicherung nicht rausreden, außer, der unfall steht ursächlich im zusammenhang mit den lampen (blendung), was aber beim kennzeichen schwer werden wird.
mfg rohoel.
p.s.: die leute in blau machen auch nur ihren job, wie ich finde sehr oft auch sehr gut.
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Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
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