03.02.2009, 22:10
Schon wieder ne frage sorry,
ich habe gerade in meinen Gutachten fürs Fahrwerk reingeschaut und gesehen das ich die Mindesteistellhöhe überschritten habe. Mindestens einstellen dürfte ich 140 mm (gemessen vom Federteller bis zur Federbeinbefestigungsschraube), nun hab ich aber jetzt 115mm gemacht das es auch schön tief ist(schleift aber nichts!). Kann ich jetzt probleme bekommen bein eintragen? Muss ich den tüver bezahlen wenn ich es nicht eingetragen bekomme?
ich habe gerade in meinen Gutachten fürs Fahrwerk reingeschaut und gesehen das ich die Mindesteistellhöhe überschritten habe. Mindestens einstellen dürfte ich 140 mm (gemessen vom Federteller bis zur Federbeinbefestigungsschraube), nun hab ich aber jetzt 115mm gemacht das es auch schön tief ist(schleift aber nichts!). Kann ich jetzt probleme bekommen bein eintragen? Muss ich den tüver bezahlen wenn ich es nicht eingetragen bekomme?
Bis bald.......
Euer BlueDevil84
Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
Euer BlueDevil84
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