29.12.2012, 20:52
Was die EU angeht geht die Regelungswut inzwischen extrem weit:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...:0025:0044:DE:PDF
Das gilt für EG-Typgenehmigungen.
Allerdings gibt es auch noch die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Die gilt in Deutschland.
Das heißt, dass unter Umständen die Eintragung von anderen Farben möglich ist. So ähnlich ist das auch mit der 3. Bremsleuchte, die auch über den Weg der EG-Typgenehmigung eingeführt wurde. Sie ist somit unter Umständen austragbar.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...:0025:0044:DE:PDF
Das gilt für EG-Typgenehmigungen.
Allerdings gibt es auch noch die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Die gilt in Deutschland.
Das heißt, dass unter Umständen die Eintragung von anderen Farben möglich ist. So ähnlich ist das auch mit der 3. Bremsleuchte, die auch über den Weg der EG-Typgenehmigung eingeführt wurde. Sie ist somit unter Umständen austragbar.