28.12.2012, 20:16
(09.01.2012, 13:17)Berliner_Twingo schrieb: Achtung!! Übernehme keine Haftung!! Der Umbau ist nicht TÜV-konform und verstößt gegen die STVO!! Umbau auf eigene Verantwortung!!
Erklärung: Symbole haben gesetzlich vorgeschriebene Farben, in wie weit das irgendjemanden interessiert, müsst ihr selber abschätzen.
Ich habe meine Beleuchtung umgebaut, vll. hat jmd. gleiche Gedanken und weiss nicht wie er das umsetzen kann.
Mir ist nicht bekannt, dass die Veränderung (Umbau auf LEDs) der Zulassungsordnung StVZO widerspricht. Manche Kontrollleuchten müssen bestimmte Farben haben, das stimmt (zB Fernlicht=blau), der Tacho muss ablesbar sein und das (umgebaute) Licht darf nicht nach außen dringen.
Leuchtmittel (= Birnen, LEDs usw.) für Instrumentenbeleuchtung und Innenraumbeleuchtung müssen nicht bauartgenehmigt sein!
Ergänzend ein Schriftwechsel mit der DEKRA:
http://www.kaowner.de/forum/showthread.p...n-der-STVo