10.02.2011, 18:33
Zitat:Für Xenon benötigt man eine automatische Höheneinstellung (um den Gegenverkehr nicht zu blenden) und eine Scheinwerferreinigungsanlage
Eine Klausel im Gutachten besagt aber, dass bei Autos die vor Einführung dieser Regelung gebaut wurden und diese Aussattung nicht haben, dies nicht gefordert werden kann, d.h. Xenon auch ohne diese Einrichtungen eingetragen bekommen.