(25.12.2025, 20:28)Eleske schrieb: Standlicht vorn W5W gibt es Krake Birnen.
Im Innenraum darfst du neben was du willst, braucht da keine Zulassung.
Alles andere gibt es nicht als Retrofit LED
Herzlichen Dank für die Info. Dürfen die W5W-LED auch in die Kennzeichenbeleuchtung eingesetzt werden und bist du dir sicher, dass die im Handel angebotenen W16W-LED nicht in den Nebel- und/oder Rückfahrscheinwerfern des Twingo II Facelift / Phase 2 verbaut werden dürfen?
Ich hab hier mal die Beleuchtung / Leuchtmittel für den Hüpfer aufgelistet:
1. Abblend- u. Fernlicht = 2x H4.
2. Nebelscheinwerfer = 2x H11 oder H11 LL.
3. Standlicht vorne = 2x W5W oder W5W LL.
4. Blinkleuchten vorn = 2x PY21W.
5. Stand- und Bremsleuchte = 2x Doppelfunktionsbirne mit Bajonettfassung (2 Glühdrähte) P21/5W.
6. Blinkleuchte = 2x orangefarbene Glühbirne mit Bajonettfassung PY21W.
7. Nebelschlussleuchte = 2x birnenförmige Lampe mit Bajonettsockel P21W.
8. Rückfahrscheinwerfer = 2x W16W.
9. Dritte Bremsleuchte = 1x W16W.
10. Kennzeichenleuchten = 2x W5W.
11. Seitenblinker = 2x WY5W.
12. Innen Deckenleuchte = 1x o. 2x W5W.
13. Gepäckraumleuchte = 1x W5W
Hab ich etwas vergessen?


