22.12.2024, 12:37
Nö, dann ist es klar.
Selbst reparierter Unfall.
Tipp von mir: Der Gutachter der deine Auto beurteilt hat, ist verpflichtet das Auto nach Selbstreparatur nochmal OHNE Zusatzkosten anzuschauen.
Dort bestätigt er die vollständige oder teilweise Reparatur.
Habe ich ebenfalls so gemacht als mein Twingo ein Totalschaden war.
Musste ich schon so machen weil das Auto sonst in die Verwertungsbörse gegangen wäre.
Selbst reparierter Unfall.
Tipp von mir: Der Gutachter der deine Auto beurteilt hat, ist verpflichtet das Auto nach Selbstreparatur nochmal OHNE Zusatzkosten anzuschauen.
Dort bestätigt er die vollständige oder teilweise Reparatur.
Habe ich ebenfalls so gemacht als mein Twingo ein Totalschaden war.
Musste ich schon so machen weil das Auto sonst in die Verwertungsbörse gegangen wäre.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen