22.12.2024, 11:16
Mir wurde gesagt das die Liste sowohl Fahrzeug, nach VIN, und auch Namenbezogen sein soll. Wenn die VIN schon mal als Totalschaden abgerechnet wurde, geht es beim 2. Mal nicht mehr bzw. nur mit großem "Traraa". Reparaturnachweis, Gutachten etc. Wenn dein Name da zu oft im System ist, soll es auch eine Benachrichtigung an den SB geben. Das setzt voraus das eine abrechnende Versicherung den Schaden auch in die Liste meldet, wovon die Versicherung dich als geschädigten aber auch informieren muss/sollte. Passiert leider nicht immer, war bei dem Dynamique aber so. Es war nur ein "leichter" Streifschaden, unachtsamer Spurwechsel des Unfallgegners. Beschädigt waren/sind Kotflügel, Tür und Radlauf hinten. Überwiegend Lackschäden. Gutachten sagte Reparaturkosten 4200€, Wiederbeschaffungswert 2500€, Restwert 50€. Somit würde ich im Falle eines erneut unverschuldeten Unfalls 50€ bekommen da ich selbst instandgesetzt habe.
So habe ich verstanden wie es mir erklärt wurde. Wenn es jemand hier fundiert besser weiß, lasse ich mich gern belehren.
So habe ich verstanden wie es mir erklärt wurde. Wenn es jemand hier fundiert besser weiß, lasse ich mich gern belehren.