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45 km/h Zulassung??
#4
(15.09.2024, 14:42)Theloo schrieb: Beim Twingo geht das mit der Klasse AM nicht. Ich zitiere mal die Anforderungen an so ein Fahrzeug.

Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e. Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf sechs kW Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell. Leichtkraftfahrzeuge sind eine Art Mischform aus normalem Pkw und Moped. Sie werden daher alternativ auch als Mopedautos, 45-km/h-Autos oder Leichtmobile bezeichnet.

Zur Klasse AM zählen aber doch nicht diese umgebauten Fiat 500, wo die Hinterräder näher an der Längsachse sitzen, oder?
Gemeint sind diese hier:

[Bild: twingo-15170323-nwE.jpg]
(Bild von https://www.kues-magazin.de/ein-fiat-500...i-raedern/)

Habe ich auch schon bei Seat Ibiza oder VW Polo gesehen.
Die zählen dann, wie im Artikel auch beschrieben, als dreirädrig und dürfen ab 16 mit dem kleinen Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Sowas könnte beim Twingo mit sicherheit machbar sein, aber ob das lohenswert ist?

Gruß
Das Original: Twingo I (C06) Initiale, BJ 2003, D4F Motor mit Klima, genannt Franz, 300tkm

Die Zweite in der Familie: Twingo I (C06) Initiale, BJ 2003, D4F Motor mit Klima, genannt Franzi, 150tkm
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45 km/h Zulassung?? - von Chwalle - 15.09.2024, 09:54
RE: 45 km/h Zulassung?? - von Werni - 15.09.2024, 10:14
RE: 45 km/h Zulassung?? - von Theloo - 15.09.2024, 14:42
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RE: 45 km/h Zulassung?? - von Eleske - 16.09.2024, 06:51
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