14.11.2023, 07:43
Wenn die Leuchten das ab Werk nicht können, ist es auch nicht zulässig, das nachzurüsten.
Damit erlischt die Betriebserlaubnis zu den Leuchten, und das E-Zeichen ist null und nichtig.
Wenn dich jemand erwischt und das weiß....
Ein fertiges Steuergerät wird es dazu wohl nicht geben.
Der Eigenbau einer Schaltung wird ein wenig aufwändiger.
Ich würde die erstmal einbauen wie vorgesehen, und mir danach Gedanken machen.
An sich siehst du es selbst beim Fahren ja eh nicht
Damit erlischt die Betriebserlaubnis zu den Leuchten, und das E-Zeichen ist null und nichtig.
Wenn dich jemand erwischt und das weiß....
Ein fertiges Steuergerät wird es dazu wohl nicht geben.
Der Eigenbau einer Schaltung wird ein wenig aufwändiger.
Ich würde die erstmal einbauen wie vorgesehen, und mir danach Gedanken machen.
An sich siehst du es selbst beim Fahren ja eh nicht
