06.02.2021, 12:08
Bei der Handbremse sind 50% Differenz zulässig.
Und die Twingo Handbremse ist von Haus aus gut, ganz im Gegensatz zu den Handbremsen die auf die Scheibenbremse wirken.
Die Gasanlage ist sowieso nicht richtig eingebaut, sieh meine Kritik bezüglich des Druckreglers.
Nur bei Gasanlagen mit eigenem Einspritzsteuergerät wäre das zulässig, oder bei Fahrzeugen die einen vom Saugrohrdruck abhängigen Benzindruck haben.
Und die Twingo Handbremse ist von Haus aus gut, ganz im Gegensatz zu den Handbremsen die auf die Scheibenbremse wirken.
Die Gasanlage ist sowieso nicht richtig eingebaut, sieh meine Kritik bezüglich des Druckreglers.
Nur bei Gasanlagen mit eigenem Einspritzsteuergerät wäre das zulässig, oder bei Fahrzeugen die einen vom Saugrohrdruck abhängigen Benzindruck haben.
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