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Lenkradschloss defekt - TÜV erteilt Fahrverbot!
#2
Dass es nicht eingerastet ist war bisher einfach nur Glück.
Was passiert wenn es passiert ist klar - das Lenkrad bleibt eingeschlagen und geht nicht zurück.
Bremsen kannst du natürlich...nur was machst du, wenn es dir z.B. auf der mittleren Spur auf der Autobahn passiert, bei vollem Verkehr?
Das "Fahrverbot" vom TüV ist demnach gerechtfertigt, da es ein unberechenbares Risiko darstellt.
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RE: Lenkradschloss defekt - TÜV erteilt Fahrverbot! - von dragomir - 28.08.2020, 17:21

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