08.02.2017, 08:52
@ onkel-howdy : Hast schon recht ... mein Anspruch bei einem "Kiste Bier Auto" ginge auch fast gegen null.
Off Topic:
Wenn mich allerdings jemand wissentlich "übers Ohr haut" (beispielsweise ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft und ich das auch nachweisen kann, etc.) ... ist das arglistige Täuschung ... ist hier aber nicht der Fall. Also immer und überall immer nur ehrliche Angaben beim Verkaufen machen ... und wenn man etwas nicht weiß die Angabe "unbekannt" einfügen ...
Off Topic:
Wenn mich allerdings jemand wissentlich "übers Ohr haut" (beispielsweise ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft und ich das auch nachweisen kann, etc.) ... ist das arglistige Täuschung ... ist hier aber nicht der Fall. Also immer und überall immer nur ehrliche Angaben beim Verkaufen machen ... und wenn man etwas nicht weiß die Angabe "unbekannt" einfügen ...