05.11.2016, 11:27
Meinen Senf dazu.
Die Sachlage hier ist sonnenklar (ich hoffe die 5 Meter zum Kreuzungsbereich wurden eingehalten), da braucht man keinen Anwalt.
Das vergrößert den Schaden zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Wirklich aufpassen muss man mittlerweile bei den Gutachtern.
Früher (vor 30 - 40 Jahren) hat man beim Schadenschnelldienst der generischen Versicherung ein anständiges Angebot bekommen.
Man konnte (und sollte auch) vor Ort mit dem Gutachter verhandeln.
Außerdem wurde die Mehrwertsteuer ausbezahlt, egal ob man reparierte oder nicht.
Heute würde ich zum eigenen Gutachter raten, es geht allerdings bei Totalschäden nur um den Wert vor dem Unfall und den Restwert.
Beim Restwert von neueren Fahrzeugen haben sich die Versicherer die Restwertbörse einfallen lassen, das greift hier nicht.
Die Sachlage hier ist sonnenklar (ich hoffe die 5 Meter zum Kreuzungsbereich wurden eingehalten), da braucht man keinen Anwalt.
Das vergrößert den Schaden zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Wirklich aufpassen muss man mittlerweile bei den Gutachtern.
Früher (vor 30 - 40 Jahren) hat man beim Schadenschnelldienst der generischen Versicherung ein anständiges Angebot bekommen.
Man konnte (und sollte auch) vor Ort mit dem Gutachter verhandeln.
Außerdem wurde die Mehrwertsteuer ausbezahlt, egal ob man reparierte oder nicht.
Heute würde ich zum eigenen Gutachter raten, es geht allerdings bei Totalschäden nur um den Wert vor dem Unfall und den Restwert.
Beim Restwert von neueren Fahrzeugen haben sich die Versicherer die Restwertbörse einfallen lassen, das greift hier nicht.
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