31.10.2016, 15:02
(31.10.2016, 14:38)alfacoder schrieb: der einbau von LED Leuchtmitteln ist in Fahrzeugen die dafür nicht vorgesehen waren auch nicht zugelassen.
dann auch nicht wundern wenn der Prüfer dies bemängelt da es einen eingriff in die Betriebserlaubnis bedeutet.
beispielsweise können die älteren lichtcomputer bzw überwacher wirklich probleme bereiten und die alte Blinkanlage erst recht.
gruss Olly
dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn du einem pkw hinter her fährst, und dich der nachgerüstete LED mist bei regen ordentlich blendet......
des öfteren schon auf längeren strecken gehabt, z.b ein alter vw und diese grellen dinge hinten verbaut, nach dem überholen, noch von vorne geblendet wie oche..
aber hauptsache der mist muss verbaut werden...
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
