31.10.2016, 14:38
der einbau von LED Leuchtmitteln ist in Fahrzeugen die dafür nicht vorgesehen waren auch nicht zugelassen.
dann auch nicht wundern wenn der Prüfer dies bemängelt da es einen eingriff in die Betriebserlaubnis bedeutet.
beispielsweise können die älteren lichtcomputer bzw überwacher wirklich probleme bereiten und die alte Blinkanlage erst recht.
gruss Olly
dann auch nicht wundern wenn der Prüfer dies bemängelt da es einen eingriff in die Betriebserlaubnis bedeutet.
beispielsweise können die älteren lichtcomputer bzw überwacher wirklich probleme bereiten und die alte Blinkanlage erst recht.
gruss Olly
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut
