17.01.2016, 18:58
Nur so am Rande...
"LÄRMMESSUNGEN BEI TOURISTENFAHRTEN
Der Nürburgring ist verpflichtet, bestimmte Grenzwerte hinsichtlich der Schallemissionen der Kraftfahrzeuge bei den Touristenfahrten einzuhalten. Dazu ist eine lückenlose Kontrolle aller Fahrzeuge sowie die Information der Fahrer zu lauter Fahrzeuge erforderlich. Aus diesem Grund führen unsere Mitarbeiter an der Zufahrt und an verschiedenen Stellen der Nordschleife Lärm-Messungen durch.
Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten, sind vom Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 dB(A)) sowie der von der cNG festgelegte maximale Schallleistungspegel (135 dB(A)), gemessen bei der Vorbeifahrt nicht überschritten werden. Die cNG führt an der Strecke Schallmessungen durch und behält sich vor, Fahrzeuge, die die vorgenannten Lärmgrenzwerte überschreiten, von den Touristenfahrten auszuschließen, auch dann, wenn die Lärmgrenzwerte, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, eingehalten werden. Ausgeschlossen werden ebenfalls Fahrzeuge mit defekter oder unzulässig veränderter Auspuffanlage.
Als zusätzliche Maßnahme zum Schutz der Anwohner werden außerdem die Fahrer, deren Fahrzeuge eine maximale Schallleistung von 126 dB(A) bei der Vorbeifahrt überschreiten, von uns angesprochen und zur Verringerung der Schallemissionen auf freiwilliger Basis aufgefordert.
Für weitere Fragen steht das Streckensicherungspersonal gerne zur Verfügung."
Quelle: http://www.nuerburgring.de/fahren-erlebe...leife.html
"LÄRMMESSUNGEN BEI TOURISTENFAHRTEN
Der Nürburgring ist verpflichtet, bestimmte Grenzwerte hinsichtlich der Schallemissionen der Kraftfahrzeuge bei den Touristenfahrten einzuhalten. Dazu ist eine lückenlose Kontrolle aller Fahrzeuge sowie die Information der Fahrer zu lauter Fahrzeuge erforderlich. Aus diesem Grund führen unsere Mitarbeiter an der Zufahrt und an verschiedenen Stellen der Nordschleife Lärm-Messungen durch.
Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten, sind vom Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 dB(A)) sowie der von der cNG festgelegte maximale Schallleistungspegel (135 dB(A)), gemessen bei der Vorbeifahrt nicht überschritten werden. Die cNG führt an der Strecke Schallmessungen durch und behält sich vor, Fahrzeuge, die die vorgenannten Lärmgrenzwerte überschreiten, von den Touristenfahrten auszuschließen, auch dann, wenn die Lärmgrenzwerte, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, eingehalten werden. Ausgeschlossen werden ebenfalls Fahrzeuge mit defekter oder unzulässig veränderter Auspuffanlage.
Als zusätzliche Maßnahme zum Schutz der Anwohner werden außerdem die Fahrer, deren Fahrzeuge eine maximale Schallleistung von 126 dB(A) bei der Vorbeifahrt überschreiten, von uns angesprochen und zur Verringerung der Schallemissionen auf freiwilliger Basis aufgefordert.
Für weitere Fragen steht das Streckensicherungspersonal gerne zur Verfügung."
Quelle: http://www.nuerburgring.de/fahren-erlebe...leife.html
Gruß
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<