06.11.2015, 10:26
(06.11.2015, 10:03)onkel-howdy schrieb: Ein Denkmal und die STV(Z)O ist halt n bissle was anderes. Du musst garnix nachweisen das irgendwas besondern schützenswert ist. Es geht um eoin Fahrzeug das anno dazumal STVZO konform war. Und wen das damals so war dann darf das heute nicht illegal sein. Ganz einfach.Das stimmt so generell nicht.
Fakt ist was FRÜHER legal war DARF heute nicht illegal sein. Aus dem Grund gibts halt Vorkriegsmopeds die legal ohne Lichter rumfahren dürfen. Es gibt Käfer die haben keine Blinker sondern Winker, es gibt deutsche Daimler die rote Blinker haben, es gibt 2er Polos deren Lichter tiefer als 500mm vom Boden weg sein dürfen, es gibt Jeeps die 105db laut sein dürfen, bei meinem 2er Golf steht die Felge halt 5cm weit aus dem Radkasten raus und ist legal...weil halt nur das Reifenprofil anbgedeckt sein muss, es gibt Fahrzeuge (wie mein 32b) die auch ohne H Kennzeichen eine rote 07er Nummer haben dürfen und es gibt Autos die noch keine EU Papiere haben sondern deutsche KFZ Briefe.
Nochmals: Gesetze ändern sich, richtig. Im Hausbau musst halt ggf nachbessern. In der STVZO aber dagegen nicht. Es muss ja bei einem Gebrauchtwagen ja auch keine aktuelle Euronorm nachgerüstet werden.
Und aus dem Grund sind halt früher ggf mit Stahlfelgen fahren. Damals gabs ja auch keinen QM Nachweis und mittels Einzteabnahme und Materialgutachten ging halt vieles was heute eben nichtmehr geht. Trotzdem sind diese EIntragungen heute zwar nichtmehr möglich, aber trotzdem noch gültig.
Beispiel aus meiner Vergangenheit:
Früher war es zum Beispiel konform und eintragbar wenn lediglich die Lauffläche der Reifen verdeckt wurden von der Radhauskante. Heißt Felge und Reifen durften raus stehen nur die Lauffläche muss verdeckt sein (30/30 Grad vorne, 30/50 Grad hinten). Bei meinem Couch schauten die Felgen ca 8-10 mm raus, jedoch nicht die Lauffläche.
Jetzt nach neuer EU-Norm (oder wie sich das nennt) muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) verdeckt sein im o.g. Winkel. Bedeutet Felge oder Reifen dürfen nicht mehr überstehen.
Wenn diese Eintragung jemand (z.B. Polizei) bemängelt, darfst du dein Fahrzeug erneut vorführen beim TÜV oder Dekra. Und dort wird es dann ausgetragen.
Hatte ich alles schon durch mit meinem Coach. Denke der ein oder andere hier im Forum kennt diese Änderung auch.
Grüße
Edit, PS: Ganz dickes Sorry für OT. Wollte nur meine Erfahrung schildern mit Eintragungen und an dieser Stelle klar stellen, dass was FRÜHER legal war KANN heute illegal sein.