05.11.2015, 20:55
(04.11.2015, 13:06)onkel-howdy schrieb: [...]Ach ja und es gibt einen sog. "Bestandsschutz". Das heist das was damals legal war kann und darf keine nicht illegal sein. Aus dem Grund findest du immer wieder solche Ausnahmen.[...]Oh, damit wär ich vorsichtig.
Zunächst wäre mal rechtssicher darzulegen warum der Bestand geschützt werden muss. Das ist bei solch nachträglichen und reversiblen Änderungen wohl eher schwierig, im Gegensatz dazu bei alten 50 km/h Mopeds mit 49 ccm).
Dann gilt es auch zu bedenken das bei Änderungen am schützenswerten Bestand der früher festgestellte Bestandsschutz möglicherweise erlischt.
Habe das Thema gerade für mein Denkmal juristisch aufarbeiten lassen, in themenfremden Beispielen des Anwalts konnte ich aber Analogien zu dem Thema hier erkennen.
(04.11.2015, 11:05)dragomir schrieb: Halte doch mal Ausschau nach orig. Renault Alus, bspw. vom Initiale. Die sind gebraucht oft schon für kleines Geld zu bekommen und entsprechen der Größe der Stahlfelgen.
Somit kannst du dann dort deine Reifen weiter nutzen UND Spurplatten montieren.
Aber Vorsicht, je nach Stärke der Platten können auch mit orig. Bereifung Karosseriearbeiten (kürzen der Stoßstangenhalter, bördeln) nötig werden!
Ich hänge mich hier mal an. Für meine Sommerfelgen (die abewetzten) waren ja Spurplatten montiert. Wie sich das gehört habe ich die abgenommen als die originalen Winteralus draufkamen. Sieht nun ziemlich seltsam aus mit den bearbeiteten Radläufen. Kann ich die Platten einfach auch unter die Winterreifen schieben? Wo finde ich genauere Infos?