Hallo Twingofreunde ...
da ich für meinen kleinen (Twingo I, Bj. 2002, D7F) nun neue Federn bestellt habe, wollte ich auch für hinten eigentlich ein paar Spurverbreiterungsplatten holen, damit das mit den relativ dünnen Stahlfelgen nicht so selten dämlich aussieht. Da ich so viel nicht fahre, habe ich erst kürzlich auf Ganzjahresreifen gewechselt da neue Reifen fällig waren.
Der freundliche Verkäufer teilte mir allerdings mit, dass es wohl nur bestimmte Kombinationen gibt, wo die Platten zu Stahlfelgen erlaubt seien. Nachdem er aber auch erkannte, dass er nicht auf dem neusten Stand ist, rief er kurzerhand bei H&R an und musste erfahren, dass es wohl seit etwa einem Jahr so ist, dass Spurplatten generell nicht mehr mit Stahlfelgen erlaubt seien.
Das war eine für mich eher unbefriedigende Aussage. Was machen denn die, die die Kombination schon lange fahren - ist das jetzt geduldet? Kann man mir im Zweifel nachweisen, dass ich das nicht auch schon länger drauf habe?
Kennt vielleicht noch jemand eine andere - erlaubte - Möglichkeit AUSSER auf (breitere) Alufelgen zu wechseln?
Für meine kleinen lohnt sich das kaum, da ich zum einen nur 14 Zoll fahren kann (große Bremsanlage) und bei den 195ern dann lt. ABE alles mögliche gemacht werden muss, was ich nicht selbst machen kann - mal ganz zu schweigen vom finanziellen ...
da ich für meinen kleinen (Twingo I, Bj. 2002, D7F) nun neue Federn bestellt habe, wollte ich auch für hinten eigentlich ein paar Spurverbreiterungsplatten holen, damit das mit den relativ dünnen Stahlfelgen nicht so selten dämlich aussieht. Da ich so viel nicht fahre, habe ich erst kürzlich auf Ganzjahresreifen gewechselt da neue Reifen fällig waren.
Der freundliche Verkäufer teilte mir allerdings mit, dass es wohl nur bestimmte Kombinationen gibt, wo die Platten zu Stahlfelgen erlaubt seien. Nachdem er aber auch erkannte, dass er nicht auf dem neusten Stand ist, rief er kurzerhand bei H&R an und musste erfahren, dass es wohl seit etwa einem Jahr so ist, dass Spurplatten generell nicht mehr mit Stahlfelgen erlaubt seien.
Das war eine für mich eher unbefriedigende Aussage. Was machen denn die, die die Kombination schon lange fahren - ist das jetzt geduldet? Kann man mir im Zweifel nachweisen, dass ich das nicht auch schon länger drauf habe?
Kennt vielleicht noch jemand eine andere - erlaubte - Möglichkeit AUSSER auf (breitere) Alufelgen zu wechseln?
Für meine kleinen lohnt sich das kaum, da ich zum einen nur 14 Zoll fahren kann (große Bremsanlage) und bei den 195ern dann lt. ABE alles mögliche gemacht werden muss, was ich nicht selbst machen kann - mal ganz zu schweigen vom finanziellen ...