17.09.2015, 20:59
Die Aussage "der Versicherungsschutz erlischt" ist schlicht falsch. Das kann nur gelten, wenn das nicht eingetragene Teil erstens nicht eintragungsfähig und zweitens ursächlich für einen konkreten Schaden ist. Dann gibt es ein Rückgriffsrecht der Versicherung, das idR begrenzt ist. Solche Fälle sind sehr selten.