17.09.2015, 17:02
(17.09.2015, 16:49)Waschi schrieb: Teile mit ABE für das entsprechende Fahrzeug bedürfen keiner erneuten Vorführung beim TÜV.
Ich bleibe dabei. Alles was eine ABE hat oder eine entsprechenden "E" Kennzeichnung darf man ohne weiteres fahren.
Nein, es gibt beide Möglichkeiten, bitte die jeweilige ABE lesen. Es gibt Fälle, in denen die Wirksamkeit der ABE von einer Anbauabnahme abhängig ist. Beispiel sind Felgen für andere Reifengrößen.
Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, denn es gibt Felgen ABEe, die auf die Eintragung der geänderten Reifengröße verzichten.