01.04.2015, 10:40
Überhaupt nicht unlogisch:
bei abgelaufenem Gutachten / ABE kann die Felge weiterhin per Einzelabnahme eingetragen werden, dazu benötigst du aber einen Prüfer mit Vollbefugnis (wird der erste vermutlich nicht gewesen sein).
Der zweite wirds gewesen sein, verlangt aber (berechtigt) wegen der großen Differenz im Abrollumfang die Tachoangleichung.
bei abgelaufenem Gutachten / ABE kann die Felge weiterhin per Einzelabnahme eingetragen werden, dazu benötigst du aber einen Prüfer mit Vollbefugnis (wird der erste vermutlich nicht gewesen sein).
Der zweite wirds gewesen sein, verlangt aber (berechtigt) wegen der großen Differenz im Abrollumfang die Tachoangleichung.
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
