07.11.2014, 13:22
(07.11.2014, 10:22)9eor9 schrieb: Du darfst keine älteren Scheinwerfer einbauen. Wenn deiner schon Klarglasstreuscheiben hat müssen es solche bleiben.
Das wundert mich jetzt auch etwas. Wenn es unterschiedlichen Lampen wären (H4 u H7) würde die
Bauartgenehmigung des Fahrzeugs greifen. Oder ganz spitzfindig: Dann müssten ja PH1 Fahrer die Klarglas eintragen lassen.
Ob legal oder nicht, ich denke, das es damit weder beim TÜV, noch bei eine Kontrolle Probleme geben dürfte.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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